Bundeskabinett beschließt neue Schwefelgrenzwerte für Heizöl

11.10.2001

Das Bundeskabinett hat heute einen Beschluss zur weiteren Verminderung der Schwefeldioxidbelastung der Luft getroffen. Der Grenzwert für den Schwefelgehalt in leichtem Heizöl soll auf 0,1 Prozent halbiert werden, gültig ab dem 1. Januar 2008. Bei schwerem Heizöl soll der Schwefelgehalt auf 1,0 Prozent begrenzt werden, dieser Wert gilt bereits ab dem 1. Januar 2003.

Mit der heute beschlossenen Verordnung soll eine Richtlinie des Europäischen Rates (1999/32/EG vom 26. April 1999) in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist, die Schwefeldioxidbelastung der Luft insbesondere durch die Verbrennung von leichtem und schwerem Heizöl nachdrücklich zu vermindern. Für Deutschland wird die Halbierung des zulässigen Schwefelgehaltes in leichtem Heizöl eine Minderung der jährlichen Schwefeldioxid-Emissionen um etwa 34.000 Tonnen im Jahr bewirken. Dies entspricht heute etwa dem Schwefeldioxid-Ausstoß von fünf Millionen Einfamilienhäusern, die mit Öl beheizt werden.

In der Bundesrepublik begrenzen Regelungen und Vorschriften für Verbrennungsanlagen schon seit Jahren den Schwefeldioxidausstoß bei der Verwendung von schwerem Heizöl. In anderen EU-Ländern ist die Verbrennung von schwerem Heizöl jedoch eine bedeutende Quelle für die Schwefeldioxidbelastung der Luft. Ihr Anteil an den Gesamtemissionen dieses Schadstoffs in der EU betrug 1990 rund 20 Prozent, mit steigender Tendenz.

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