Die Bundesregierung ändert ihre geplantes E-Commerce-Gesetz.
Gegen den Entwurf waren Wirtschaftsverbände und die
Opposition Sturm gelaufen.
Nachdem zuletzt viele Verbände und Juristen bei einer Anhörung
des Wirtschaftsausschusses des Bundestages wesentliche
Regelungen des geplanten Gesetztes abgelehnt hatten, weil
Deutschland damit gegen europäisches Recht verstoße, gab die
Bundesregierung klein bei. "Wir werden die Änderungen
vornehmen", so der SPD-Abgeordnete Hubertus Heil gegenüber
der Zeitschrift
MARKET.
Die Verbände hatten vehement im Gesetzentwurf über die
rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen
Geschäftsverkehr (EEG) doch wie in Europa üblich das
sogenannte Herkuftslandsprinzip zu verankern. Das heißt, dass
auf Internet-Händler nur das Recht des landes anwendbar ist, in
dem sie ihren Hauptsitz haben. Bislang hatte die Bundesregierung
auf das "Günstigkeitsprinzip" gesetzt. Im Falle eines Rechtsstreits
hätte erst das internationale Privatrecht geprüft und dann wäre
ein Gültigkeitsvergleich für das aus Verbrauchersicht günstigere
Landesrecht erfolgt, berichtete MARKET in seiner aktuellen
Ausgabe, die am Freitag erscheint.
Das Günstigkeitsprinzip hatten die Verbände vor allem wegen der
damit verbundenen Rechtsunsicherheit, mehr Bürokratie und
hohen Kosten abgelehnt. Die Lobbyisten hatten auch prominente
Unterstützung aus der EU: Kommissar Erkki Liikanen hatte bereits
mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.