E-Commerce-Gesetz wird geändert

12.10.2001
Die Bundesregierung ändert ihre geplantes E-Commerce-Gesetz. Gegen den Entwurf waren Wirtschaftsverbände und die Opposition Sturm gelaufen. Nachdem zuletzt viele Verbände und Juristen bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages wesentliche Regelungen des geplanten Gesetztes abgelehnt hatten, weil Deutschland damit gegen europäisches Recht verstoße, gab die Bundesregierung klein bei. "Wir werden die Änderungen vornehmen", so der SPD-Abgeordnete Hubertus Heil gegenüber der Zeitschrift MARKET. Die Verbände hatten vehement im Gesetzentwurf über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EEG) doch wie in Europa üblich das sogenannte Herkuftslandsprinzip zu verankern. Das heißt, dass auf Internet-Händler nur das Recht des landes anwendbar ist, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Bislang hatte die Bundesregierung auf das "Günstigkeitsprinzip" gesetzt. Im Falle eines Rechtsstreits hätte erst das internationale Privatrecht geprüft und dann wäre ein Gültigkeitsvergleich für das aus Verbrauchersicht günstigere Landesrecht erfolgt, berichtete MARKET in seiner aktuellen Ausgabe, die am Freitag erscheint. Das Günstigkeitsprinzip hatten die Verbände vor allem wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit, mehr Bürokratie und hohen Kosten abgelehnt. Die Lobbyisten hatten auch prominente Unterstützung aus der EU: Kommissar Erkki Liikanen hatte bereits mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.

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