Europäischer Gerichtshof entscheidet bei Spezialgraphit
Keine negativen finanziellen Belastungen für SGL Group
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil im Verfahren "Spezialgraphit" verkündet und damit das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 15. Juni 2005 bestätigt. Das EuG hatte das ursprünglich von der Europäischen Kommission im Dezember 2002 festgesetzte Bußgeld für SGL Group in Höhe von 27,8 Mio. Euro aufgrund gravierender Verfahrensfehler der Kommission auf 18,5 Mio. Euro abgesenkt.
Wie bei der Bilanzpressekonferenz am 8. März 2007 bekannt gegeben, hatte die SGL Group Anfang des Jahres bereits sämtliche aus den anhängigen Kartellverfahren resultierenden finanziellen Aufwendungen vollständig bilanziell durch Barhinterlegung und Rückstellung berücksichtigt. Somit werden aufgrund dieser und der noch im dritten Verfahren ausstehenden gerichtlichen Entscheidung keine negativen finanziellen Auswirkungen auf die SGL Group zukommen.
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