Europäischer Gerichtshof hebt Einschränkungen für Flusilazol auf

Flusilazol ohne Einschränkung anwendbar

29.08.2007

Der Europäische Gerichtshof hat die für Flusilazol erlassenen Einschränkungen in einer einstweiligen Verfügung aufgehoben. Im Dezember 2006 wurde durch die Europäische Kommission dem Wirkstoff Flusilazol eine auf 18 Monate befristete Zulassung erteilt und die Anwendung für einige Kulturen ausgeschlossen. DuPont, als Inhaber der Zulassungen, reichte daraufhin Klage ein, da Zulassungen im Regelfall für 10 Jahre erteilt werden. In einer Einstweiligen Verfügung wurden diese Einschränkungen jetzt aufgehoben. Damit gelten für Deutschland die nationalen Zulassungen flusilazolhaltiger Produkte.

Flusilazol ist seit 20 Jahren in Europa ein Wirkstoff in der Fungizidbekämpfung bei Getreidekrankheiten. In Deutschland ist der Wirkstoff z.B. in Harvesan® (Zulassung bis 31.12.2014) und Capitan® (Zulassung bis 31.12.2015) enthalten.

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