Verwaltungsgericht Düsseldorf weist erneut Eilanträge zur Kohlenmonoxid-Pipeline zurück
Einwände mehrerer Kommunen abgelehnt
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Eilanträge der Kommunen Monheim, Ratingen, Hilden und Erkrath gegen die Besitzeinweisungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt. Durch die Entscheidung sieht sich die Bayer MaterialScience AG erneut in ihrer Auffassung bestätigt, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen dem geltenden Recht entsprechen. Bereits am 18. September 2007 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Eilanträge zweier Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur CO-Pipeline abgelehnt.
Die Besitzeinweisungsbescheide ermöglichen der Bayer MaterialScience AG die vorzeitige Nutzung fremder Grundstücke, um die Pipeline in der genehmigten Trasse zu verlegen. Das Gericht hat in seiner Begründung die Dringlichkeit des Vorhabens aus Gründen des Allgemeinwohls anerkannt. Darüber hinaus hat das Gericht nochmals ausführlich die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2006 dargelegt, das den Besitzeinweisungsbescheiden zugrundeliegt.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Rahmen seiner Gesetzgebungsverfahren festgestellt, dass das Projekt dem Allgemeinwohl dient: Durch die Pipeline wird die Versorgungssicherheit der Standorte mit einem wichtigen Grundstoff für die Kunststoff-Herstellung erhöht. Auf eine reibungslose Rohstoffversorgung sind nicht nur die Chemieparks angewiesen - in der Produktionskette gilt das auch für die weiterverarbeitende Industrie.
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