Einstweilige Verfügung gegen Teilchenbeschleuniger abgewiesen

02.09.2008 - Schweiz

(dpa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Forderung zum Stopp der Forschungsmaschine am Freitag abgewiesen. Eine private Initiative hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Betriebsbeginn des Teilchenbeschleunigers LHC in der Schweiz eingereicht. Sie fürchtet, dass die Maschine kleine Schwarze Löcher erzeugen könnte, die die Erde verschlucken.

Eine Expertenkommission des Europäischen Teilchenforschungslabors CERN bei Genf, das den LHC betreibt, hatte die Anlage zuvor als sicher bewertet. Zum selben Schluss kam auch die deutsche Kommission für Elementarteilchenphysik (KET).

Der Large Hadron Collider (LHC) soll am 10. September in den Testbetrieb gehen. Noch nicht entschieden ist allerdings über die eigentliche Grundrechtsbeschwerde der Initiative, wobei der Gerichtshof zunächst die Zulässigkeit prüft. Ein Termin für das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Die Beschwerdeführer hatten eine Verletzung des Rechts auf Leben und auf Achtung des Privatlebens geltend gemacht. Der LHC soll offiziell am 21. Oktober in einer Zeremonie eröffnet werden.

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