Nanotechnologie fördern, Forschung stärken

VCI-Stellungnahme zum Beschluss des Deutschen Bundestages „Nano­technologie - Gezielte Forschungsförderung für zukunftsträchtige Innova­tionen und Wachstumsfelder“

06.07.2009 - Deutschland

„Die gestern vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit geforderte Förderung der Nanotechnologie ist gut für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand in Deutschland“, erklärt Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI) zur Verab­schiedung des Antrags durch den Bundestag. Die meisten und außerdem vielver­sprechendsten künftigen Anwendungen der Nanotechnologie liegen in der Ener­gieversorgung, beim Klimaschutz und bei der Ressourcenschonung. Mit Na­no­materialien können neuartige Produkte und Verfahren entwickelt werden - zum Beispiel für die organische Fotovoltaik oder leistungsfähigere Batteriesysteme für Elektroautos.

„Die bestehenden Chemikalien- und Umweltschutzvorschriften gelten auch für Nanomaterialien“, sagt der für Wissenschaft und Umwelt zuständige VCI-Ge­schäftsführer weiter. Da die Nanoskaligkeit eines Stoffes für sich genommen keine Gefahreneigenschaft darstelle, seien neue Spezialgesetze nicht erforderlich. Allerdings überprüfe man derzeit auf europäischer und internationaler Ebene in Bezug auf Nanomaterialien alle Testmethoden, mit denen gefährliche Eigen­schaften von chemischen Stoffen ermittelt werden. Zudem arbeite die Chemiein­dustrie eng mit nationalen und europäischen Behörden zusammen, damit beste­hende Gesetze auf Nanomaterialien sachgerecht angewandt werden.

Die von der Bundestagsmehrheit geforderte Registrierung von Verbraucherpro­dukten, die Nanomaterialien enthalten, lehnt Dr. Romanowski mit dem Hinweis auf eine unnötige Doppelregulierung und unter Verweis auf europäische Zuständig­keiten ab: „Auf EU-Ebene wurde in den letzten Wochen entschieden, Kosmetika und Lebensmittel, die Nanomaterialien enthalten, zukünftig europaweit zu regist­rieren. Bei diesen Produkten müssen Nanomaterialien als Inhaltsstoffe angegeben werden.“

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