Reform des Biozid-Rechts: enttäuschte Erwartungen

Fresenius Konferenz: Vorschlag für EG-Verordnung bringt keine klaren Verbesserungen

05.07.2010 - Deutschland

Die Einführung der Biozid-Produkte-Richtlinie 1998 wurde als großer Schritt in Richtung Schutz von Mensch und Umwelt gewertet. Es dauerte allerdings nicht lange, bis ihre operative Schwäche zum Vorschein trat. Die Industrie sieht sich mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die Verfahren sind schwerfällig und kostenintensiv. Der Ruf nach einer Überarbeitung wurde immer lauter. Im Juni 2009 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten angenommen. Seither stehen der EU-Rat und das Europäische Parlament in intensiven Verhandlungen zum Gesetzesvorschlag, eine Einigung könnte möglicherweise 2011 erreicht werden. Wird das neue Gesetz ein Durchbruch? Die internationale Konferenz „The Biocidal Products Regulation“, zu der die Akademie Fresenius und das SGS Institut Fresenius eingeladen hatten, diskutierte Bedürfnisse und Erwartungen von Industrie, Umweltschützern und Behörden.

Der Gesetzesvorschlag für eine Biozid-Verordnung soll die Harmonisierung vorantreiben und die Umsetzung effektiver gestalten. Einige Experten auf der Fresenius-Konferenz stellten in Frage, ob diese Ziele erreicht werden.

Industrie fordert Änderungen bei Produktzulassungen

David Dillon (SC Johnson, England) and Geoffrey Wilson (Biozidrecht-Berater, England) erklärten die Sichtweise der Industrie und ihre Bedenken gegen das gegenwärtige Produktzulassungsverfahren. Einmal zugelassene Produkte müssen angepasst werden, wenn die Produktsicherheit verbessert oder Rezepturen geändert werden - oder auch, wenn wirtschaftliche Gründe und Kundenerwartungen dies erfordern. Fachleute gehen von rund 50.000 Zulassungsanträgen für Biozidprodukte im europäischen Markt aus und rechnen mit durchschnittlich 0,5 Änderungen pro Jahr und Produkt. Demzufolge müssten die Mitgliedstaaten jährlich bis zu 25.000 Entscheidungen treffen, warnten Dillon und Wilson auf der Fresenius-Konferenz. „Wir benötigen Maßnahmen, die Kriterien und Verfahren festlegen, um bestehende Produktzulassungen zu modifizieren. Diese Maßnahmen müssen in die vorgeschlagene Biozidprodukte-Verordnung integriert werden“, forderten die Experten.

Nachhaltige Anwendung von Bioziden

Andy Adams (Bayer Environmental Science, Frankreich) zog eine nüchterne Bilanz über 10 Jahre Biozidprodukte-Richtlinie: Weniger als 10 Prozent der Produkttypen-Evaluationen sind abgeschlossen und so gut wie keine Produkte wurden wieder zugelassen. Etwa 700 Aufnahmeentscheidungen sind noch offen und für jede werde noch eine Welle von Produktzulassungen los getreten. Da die Exposition zentral für die Risikobewertung ist, muss laut Adams die Anwendungsphase in den Fokus rücken, „denn die Industrie weiß, wie ihre Produkte gekennzeichnet sind und wie sie anzuwenden sind. Selbst wenn Befragungen darauf hindeuten, wir wüssten nicht viel darüber!“ Biozide werden häufig von Verbrauchern angewendet, oft im häuslichen und städtischen Umfeld und in „sensiblen Bereichen“ wie Krankenhäusern und Schulen, argumentierte Adams auf der Fresenius-Konferenz. Viele Biozide sind frei erhältlich und werden in Supermärkten wenige Meter entfernt von Obst und Gemüse, Toilettenpapier und Schuhcreme angeboten. Wie viel zusätzliche Information ist notwendig für solche Produkte? Derzeit sind Schulungsprogramme für professionelle Anwender in erster Linie auf Produkttypen ausgerichtet - neue Gesetzesvorhaben sollten dies berücksichtigen, betonte Adams: „Es gibt hier keine Universallösung. Wir müssen nicht das Rad neu erfinden, aber wir müssen Minimalstandards einführen. Dazu benötigen wir einen rechtlichen Rahmen und die entsprechende Umsetzung.“ Er befürwortet eine Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Bioziden - die Bausteine dafür seien bereits vorhanden.

Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius-Konferenz können bei der Akademie Fresenius bezogen werden.

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