Kartellamt: Keine Absprachen, aber überhöhte Benzinpreise

Nun ist es amtlich: Die großen Fünf im bundesdeutschen Tankstellenmarkt bilden ein marktbeherrschendes Oligopol

27.05.2011 - Deutschland

(dpa) Die großen Mineralölunternehmen in Deutschland sprechen ihre Preise nicht ab - aber, sie können laut Kartellamt stillschweigend ein höheres Preisniveau als nötig durchsetzen. Das ist das zentrale Ergebnis der «Sektoruntersuchung Kraftstoffe», die Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn vorstellte. «Die Unternehmen verstehen sich ohne Worte. Das führt zu überhöhten Preisen», sagte Mundt. Die Wettbewerbsbehörde geht auf Grundlage ihrer Untersuchung davon aus, dass die fünf großen Konzerne Aral/BP, Shell, Jet, Esso und Total ein marktbeherrschendes Oligopol auf den Tankstellenmärkten in Deutschland bilden.

Dieser Befund sei von grundlegender Bedeutung für die kartellrechtliche Arbeit im Kraftstoffsektor, sagte Mundt. «Aufgrund unserer Erkenntnisse werden wir eine weitere Konzentration der Tankstellenmärkte verhindern und darauf achten, dass die Oligopolisten ihre Marktmacht nicht missbräuchlich ausnutzen.» Bei der Fusionskontrolle werde eine äußerst harte Linie verfolgt.

Rund 65 Prozent des Kraftstoffabsatzes entfällt bundesweit auf die großen Fünf. Nicht die Pächter der Tankstellen sondern die Konzerne bestimmten die Preise. Dabei informierten sie sich nicht gegenseitig, sondern beobachteten die Preisentwicklung. «Das ist erlaubt», sagte Mundt.

Von Januar 2007 bis Ende Juni 2010 hat das Bundeskartellamt die Daten aller Preisänderungen an über 400 Tankstellen von 19 Mineralölunternehmen in den Großräumen Hamburg, Leipzig, Köln und München erfasst und ausgewertet. Daran lasse sich nachweisen, dass die Marktstruktur es den Mineralkonzernen ermögliche, die Preise an der Tankstelle nahezu einheitlich zu bewegen. Es ergäben sich präzise Preissetzungsmuster.

In nahezu allen Fällen seien Aral oder Shell der Vorreiter bei flächendeckenden Preiserhöhungen. Exakt drei Stunden später passe das jeweils andere Unternehmen seinen Preis an. Die übrigen Oligopolisten folgten ebenfalls in festen Zeitkorridoren.

Das Bundeskartellamt kündigte an, einige Verfahren einzuleiten, um konkret nachweisbare Rechtsverstöße aufzugreifen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert zu prüfen, ob mit Blick auf die oligopolistischen Preismechanismen Verbesserungen für die Verbraucher durch regulative Eingriffe erzielt werden können.

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