Fünf Jahre REACH

Mehr Transparenz für mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien

27.06.2012 - Deutschland

Einen Gewinn für die Chemikaliensicherheit sieht die "Bundesstelle Chemikalien" bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Vor fünf Jahren trat die Verordnung mit dem Ziel in Kraft, Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen durch Chemikalien zu schützen. Kernelemente von REACH sind die Registrierung, Evaluation (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung und Beschränkung) von Chemikalien.

Weiterhin verbessert REACH den Informationsfluss, damit Anwender und Nutzer, aber auch die Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien geschützt werden. Zugleich nimmt REACH die Industrie bei der sicheren Verwendung von Chemikalien in die Verantwortung. Dazu müssen jedoch Informationen über die Eigenschaften der Chemikalien bekannt sein.

Fast jedes vierte Dossier kam aus Deutschland

Der erste Meilenstein der Verordnung war die Registrierungsfrist zum 1. Dezember 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Stoffe mit einer hohen Tonnage oder mit umweltgefährlichen oder krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Eigenschaften bei der neu gegründeten zentralen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Insgesamt wurden zu 4.400 Stoffen mehr als 25.000 Registrierungsdossiers eingereicht. Deutsche Unternehmen deckten mit etwa 23 Prozent den größten Anteil der eingereichten Registrierungsdossiers in der EU ab.

Mit diesen Dossiers musste die Industrie Informationen zum toxikologischen und ökotoxikologischen Verhalten der Stoffe vorlegen. Um unnötige Tierversuche zu vermeiden, muss nun die Industrie Versuchsvorschläge einreichen, über deren Durchführung die ECHA entscheidet. Neben der Bewertung der Versuchsvorschläge wird von der ECHA auch die Qualität der Dossiers überprüft und, falls erforderlich, von den Registranten eine Nachbesserung verlangt.

84 besonders besorgniserregende Stoffe gelistet

Zusätzlich wurden Stoffe, die besonders besorgniserregende Eigenschaften wie CMR oder umweltgefährlich aufweisen, identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Zurzeit befinden sich 84 Stoffe auf dieser Liste, die ständig erweitert wird. Durch ihre Aufnahme in diese Liste ergeben sich Informationspflichten innerhalb der Lieferkette und Meldepflichten an die ECHA. Außerdem sind diese Stoffe Kandidaten für die Aufnahme in den Anhang XIV (Zulassung).

Durch Informationspflichten innerhalb der Lieferkette ist das neu eingeführte Verbraucherauskunftsrecht über Chemikalien in Erzeugnissen gestärkt worden. Dieses Auskunftsrecht wird stetig ausgeweitet, indem immer mehr Stoffe mit solchen besorgniserregenden Eigenschaften identifiziert werden.

Informationen über Chemikalien und REACH

Mit der Registrierung stellen die Unternehmen auch Hinweise zur Verfügung, wie mit dem Stoff umgegangen werden muss, damit weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährdet werden. Für zurzeit etwa 4.400 Stoffe besteht ein öffentlicher Zugang zu Informationen. Dabei werden zusammengefasste Daten wie zum Beispiel die Einstufung und Kennzeichnung, die Verwendung des Stoffes oder Informationen über das toxikologische Verhalten bereit gestellt. Dadurch haben alle Beteiligten, auch Verbraucher, jetzt die Möglichkeit, sich selbst ein Bild über die Risiken von Chemikalien zu machen und dies bei Kaufentscheidungen zu berücksichtigen.

Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung hat jeder Mitgliedstaat Auskunftsstellen eingerichtet. Der deutsche REACH-CLP Helpdesk ist im BAuA-Fachbereich "Bundesstelle Chemikalien" in Dortmund angesiedelt. Diese Auskunftsstelle informiert über die REACH-Verordnung und beantwortet Fragen von Industrie, Behörden und Privatpersonen. Zudem veröffentlicht sie Informationsmaterialien und betreibt die Internetseitewww.reach-clp-helpdesk.de, die Informationen, Rechtstexte, aber auch "Häufig gestellte Fragen" zu aktuellen Themenschwerpunkten enthält.

Insgesamt zeigen die ersten fünf Jahre, dass REACH ein Gewinn für die Chemikaliensicherheit ist. Für eine abschließende Beurteilung ist der Zeitraum zu kurz, da der Prozess noch bis 2018 andauern wird. Jedoch lässt sich die Chemikaliensicherheit in einem kontinuierlichen Prozess in den kommenden Jahren weiter entwickeln.

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