Mehr als 260.000 Unternehmen müssen Umweltnorm ISO 14001 anpassen

29.01.2015 - Deutschland

Die internationale Norm für Umweltmanagement ISO 14001 wird derzeit überarbeitet und soll voraussichtlich im Juli 2015 in Kraft treten. Dadurch ergeben sich eine Reihe von Änderungen für mehr als 260.000 Unternehmen weltweit, die nach Angaben des Umweltbundesamtes nach dieser populärsten Umweltnorm zertifiziert sind.

Identische Struktur für alle Managementsysteme

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Struktur der ISO 14001. Die Revision wird der so genannten „High Level Structure“ folgen. Sie soll eine identische Struktur für alle Managementsysteme sowie einen einheitlichen Gebrauch von Kerntexten und Begriffen gewährleisten. Die Normen werden so besser verstanden und Kombi-Zertifizierungen effizienter. Die Veröffentlichung der Norm ISO 14001:2015 soll im Juli 2015 erfolgen. Derzeit liegt ein maßgeblicher Entwurf, der sogenannte Draft International Standard (DIS) vor. Unternehmen, die nach ISO 14001:2004 oder der Korrekturversion aus 2009 zertifiziert sind, werden ab Veröffentlichung der neuen Norm voraussichtlich drei Jahre haben, ihr Umweltmanagementsystem auf die ISO 14001:2015 umzustellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden alle Zertifikate gemäß ISO 14001:2004 ungültig und sind dann zurückzuziehen.

Was sich in den einzelnen Kapiteln ändert

Kapitel 4 des Normentwurfs fordert, dass Unternehmen in ihrem Umweltmanagementsystem externe Belange und Einflüsse stärker berücksichtigen. Die Erwartungen „interessierter Parteien“ sollen besser verstanden und daraus erwachsende Anforderungen abgeleitet werden. Nach Kapitel 5 übernimmt das Top-Management künftig mehr Verantwortung für die Effektivität und die Integration des Umweltmanagements in die Geschäftsprozesse. Ein Beauftragter des Managements wird explizit nicht mehr gefordert, jedoch müssen adäquate Verantwortlichkeiten in der Organisation geregelt werden. Nach Kapitel 6 wird der gesamte Planungsprozess im Umweltmanagement neu strukturiert und soll künftig stärker die Umwelteinflüsse von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen „unter Berücksichtigung einer Lebenszyklus-Perspektive“ umfassen. Die Umweltbewertung muss zwar in der Regel keine differenzierte Ökobilanzierung von Produkten und Prozessen umfassen. Es sollen aber neben bedeutenden Umweltaspekten auch alle sonstigen Verpflichtungen und die damit verbundenen umweltbezogenen Chancen und Risiken beurteilt werden.

Wie Kapitel 7 darlegt, sollen auch in der Kommunikation die Verpflichtungen zum Umweltschutz stärker beachtet werden. Die externe Darstellung und Berichterstattung muss geregelt sein. Kapitel 8 widmet sich der Ablaufplanung und -kontrolle: Auch vor- und nachgelagerte sowie ausgelagerte Prozesse werden nun stärker berücksichtigt. Kapitel 9 erhöht die Ansprüche an die Bewertung der Umweltleistung. Dabei kommt die Norm ISO 14031 „Umweltmanagement – Umweltleistungsbewertung“ ins Spiel. Die Arbeit mit Kennzahlen hält somit auch ins Umweltmanagement Einzug. Kapitel 10 stellt klar, dass die Korrektur von Abweichungen stärker auf das Umfeld der Organisation sowie die Verbesserung der Umweltleistung insgesamt fokussiert wird.

Empfehlung für bereits zertifizierte Unternehmen

In der Übergangsfrist unterstützt TÜV Rheinland einfach und unkompliziert: „Wir stimmen die Auditplanung individuell so auf die Anpassungsfrist ab, dass für die Unternehmen möglichst wenig Zusatzaufwand entsteht“, betont Peter Maczey, Experte für Umweltmanagementsysteme bei TÜV Rheinland. Maczey rät bereits zertifizierten Unternehmen: „Überprüfen Sie Ihr Wissen über die Lebenszyklusbetrachtung bei der Bewertung von Umweltaspekten von Produkten und Prozessen und bauen Sie es gegebenenfalls aus.“ Schon jetzt sollten Unternehmer ihre Betrachtungen zu den Umweltauswirkungen in der Wertschöpfungskette ihrer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen intensivieren – zum Beispiel in Hinsicht auf Rohstoffe und Lieferanten, die Nutzungsphase durch Kunden sowie die Entsorgung. TÜV Rheinland-Experte Maczey empfiehlt, auf dem Laufenden zu bleiben: „Verfolgen Sie die öffentliche Diskussion zur Norm und zur Interpretation ihrer Anforderungen.“

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