BASF begrüßt EU-Zulassung für Zinkoxid
Zinkoxid wurde in seiner Nanoform in die Positivliste der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen
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BASF begrüßt die offizielle Aufnahme von Zinkoxid in den Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung. Zinkoxid ist nun in Europa – sowohl in seiner Nano- als auch in der Nicht-Nanoform – für die Verwendung als UV-Filter in Kosmetika zugelassen. „UV-Strahlung ist für verschiedene physiologische Auswirkungen in der Haut verantwortlich. Dazu gehören Sonnenbrand, vorzeitiges Auftreten von Falten und – bei einer häufigen, intensiven Exposition – ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs“, sagt Dirk Mampe, Leiter des Business Managements für Personal Care Spezialitäten in Europa. „Jede Zulassung eines UV-Filters bietet neue Optionen und eine größere Auswahl für die Formulierung von Sonnenschutzprodukten, um die Haut wirksam vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung zu schützen. Nach der EU-Zulassung von Tinosorb® A2B als dem ersten Nano UV-Filter im Jahr 2014 freuen wir uns nun über die offizielle Eintragung von Zinkoxid in seiner Nanoform in den Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung.“ BASF bietet Zinkoxid – mit und ohne Beschichtung – unter seiner Marke Z-Cote® an.
Zinkoxid auch in den USA für die Verwendung in Kosmetika zugelassen
Zinkoxid ist einer von nur zwei UV-Filtern, die in den USA für den UVA1-Schutz in Sonnenschutzanwendungen zugelassen sind. Alle Z-Cote-Filter zeigen synergistische Effekte mit organischen Filtern und können verwendet werden, um die UVA- und SPF-Leistung eines Sonnenschutzmittels zu verbessern.
Zwei weitere UV-Filter bereit für die EU-Zulassung
Das gesamte BASF-Sortiment an UV-Filtern wurde toxikologisch auf seine Eignung für Kosmetikprodukte bewertet. Dennoch unterliegt die Verwendung von Nano UV-Filtern zum Schutz der Haut in vielen Ländern immer noch einer besonderen Gesetzgebung. Für Europa ist der nächste mikrofeine UV-Filter bereit für die Zulassung: Im Februar 2016 hat Titandioxid ein positives Votum der Arbeitsgruppe der EU-Kommission für Kosmetika erhalten. Die offizielle Aufnahme des Nano UV-Filters in den Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung wird für die zweite Hälfte des Jahres erwartet. Mit Methylene-Bis-Benzotriazolyl-Tetramethylbutyl-Phenol (MBBT) steht ein weiterer Nano UV-Filter auf der Abstimmungsliste der EU. MBBT ist seit seiner Zulassung als UV-Filter im Jahr 2000 unter der BASF-Marke Tinosorb® M auf dem Markt. Seitdem wird es weltweit – mit Ausnahme der USA – in Sonnenschutzprodukten eingesetzt. Allerdings wurde aufgrund der neuen EU-Kosmetikverordnung eine Neuzulassung als „Nano“ UV-Filter erforderlich. 2015 veröffentlichte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine positive wissenschaftliche Stellungnahme zu MBBT in seiner Nanoform. Die offizielle Aufnahme in den Anhang VI wird für 2017 erwartet.