Einschränkung von 17 Kältemitteln kann zusätzliche Erderwärmung um 0,5 Grad verhindern

Deutschland ratifiziert neue Regeln des Montrealer Protokolls

10.03.2017 - Deutschland

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschlossen, das erweiterte Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht zu ratifizieren. Das im Oktober 2016 in der ruandischen Hauptstadt Kigali beschlossene Abkommen sieht eine weltweite Minderung des Ausstoßes von 17 klimaschädlichen Kältemitteln vor. Bei erfolgreicher Umsetzung kann eine zusätzliche Erderwärmung um 0,5 Grad verhindert werden. Falls auch Bundestag und Bundesrat der Ratifizierung zustimmen, wird Deutschland zu den ersten Vertragsparteien des Abkommens gehören und damit den formellen Grundstein für das Inkrafttreten dieser Klimaschutzregelung legen.

Hendricks: „Die Kältemittel, um die es hier geht, verstärken mit ihren Treibhausgasen die Erderwärmung. Deswegen wollen wir ihren Gebrauch mit dem Montrealer Protokoll deutlich einschränken. Die Vereinbarung soll nun so schnell wie möglich zusammen mit der Europäischen Union in Kraft gesetzt werden. Das erweiterte Montreal-Protokoll ist ein wichtiger Baustein, um den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen.“

Die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls hatten sich im Oktober 2016 in Kigali darauf verständigt, die Herstellung und Verwendung von 17 klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu begrenzen und schrittweise um bis zu 85 Prozent zu mindern. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen erleben sie derzeit einen starken Zuwachs. Der Verpflichtungszeitraum für Industrieländer läuft von 2019 bis 2036, für die Länder des Südens von 2024 bis 2045 bzw. von 2028 bis 2047.

Die neue Reduktionsregelung für HFKW tritt bereits am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern sie von 20 Vertragsparteien ratifiziert wird. Für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten ist eine Minderungsregelung für fluorierte Treibhausgase nichts Neues. Bereits seit dem 1.1.2015 erlaubt die Verordnung (EU) Nr. 517/2914 das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase in der EU durch Hersteller oder Importeure nur nach Zuteilung von jährlichen Quoten, die zeitlich gestaffelt bis 2030 auf 21 Prozent der Ausgangsmenge verringert werden. Nur für die Folgejahre werden deshalb noch Anpassungen des EU-Rechts erforderlich sein.

Der Kabinettbeschluss ist der erste formale und verfassungsrechtlich notwendige Schritt zur Ratifizierung der in Kigali beschlossenen Änderungen des Montrealer Protokolls. Der Gesetzentwurf wird jetzt Bundesrat und Bundestag als besonders eilbedürftig vorgelegt, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann.

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