IGBCE und BAVC übergeben Bundesregierung 12-Punkte-Plan für die Chemieindustrie
Die Tarifparteien fordern mehr gesetzlichen Spielraum bei Arbeitszeit, Befristungen und Kündigungsschutz
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Sozialpartnerschaft als Stärke nutzen: Die Chemie-Tarifparteien haben der Bundesregierung einen 12-Punkte-Plan vorgelegt, um Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der chemischen Industrie in Deutschland zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und gute Arbeitsbedingungen für alle Generationen zu gestalten. Die Chemie-Gewerkschaft IGBCE und der Arbeitgeberverband BAVC setzen in ihrem gemeinsam getragenen Maßnahmenpaket insbesondere auf mehr Spielräume für die Sozialpartner, damit sie in der Praxis wirksame, passgenaue Lösungen ermöglichen können.
Der 12-Punkte-Plan wurde an Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche übergeben. Er greift die Einladung der Bundesregierung an die Tarifparteien besonders krisengeschüttelter Branchen auf, gemeinsame Vorschläge für geeignete Maßnahmen für mehr Wettbewerbsfähigkeit, gute Beschäftigung und mehr Innovationen und Investitionen in Deutschland zu entwickeln. Das Maßnahmenpaket umfasst daher auch Handlungsfelder wie den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge, die Förderung von Industriearbeit und dualer Ausbildung, ein effizienteres Gesundheitsmanagement und bessere Möglichkeiten für Übergänge von Arbeit in Arbeit.
„Um Wettbewerbsfähigkeit zurückzugewinnen, setzen wir auf mehr Flexibilität und weniger Bürokratie auf allen Ebenen. Ein zentraler Hebel ist, den Tarifpartnern mehr Spielraum zu geben", unterstreicht BAVC-Präsidentin Katja Scharpwinkel . „Je stärker der Gesetzgeber die Kompetenz der Sozialpartner nutzt, desto praxisnäher können Gesetze angewendet werden. Das gilt für Arbeitszeit ebenso wie für Befristungen, aber auch für eine bürokratiearme Anwendung von Regeln zu Entgelttransparenz und Berichtspflichten. Tarifliche Öffnungen sollten nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Das wäre eine echte Entlastung für unsere Unternehmen.“
Scharpwinkel betonte zudem, dass die Chemie-Sozialpartner eine Begrenzung der Beiträge zur Sozialversicherung auf maximal 40 Prozent befürworten. „Die anstehenden Reformen müssen einen wirksamen Beitrag dazu leisten, den weiteren Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge bei Sicherung der Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Die Marke von 40 Prozent sollte für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag als politische Orientierung dienen. Beschäftigte und Unternehmen dürfen nicht durch weiter steigende Beitragssätze überfordert werden. Die Bundesregierung sollte unsere gemeinsam getragenen Vorschläge nun zügig prüfen und in die Tat umsetzen."
„Unsere Ziele sind mehr Innovationen, mehr Investitionen und mehr gute, zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland“, sagt Michael Vassiliadis , Vorsitzender der IGBCE. „Das Leitbild der Qualitätsarbeit, sozialer Sicherung im Wandel und Investitionen in die Beschäftigten in einem Umfeld von Fachkräftemangel prägt unseren Blick auf das, was zu tun ist.“ Dafür brauche es Reformbereitschaft mit tatsächlich wirksamen und ausgewogenen Maßnahmen. Politik und Sozialpartner müssten jetzt gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Allgemeinplätze der Reformdebatte durch wirksame und angemessene Maßnahmen abgelöst werden. „Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um industrielle Qualitätsarbeit in Deutschland zu fördern“, so Vassiliadis. „Wir sind mit unserem Kompromisspapier in Vorleistung gegangen, jetzt ist die Politik gefragt.“
Den Turnaround in der Industrie voranzubringen und damit die Volkswirtschaft insgesamt wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, sei das beste Rezept für Standort, Beschäftigung, Sozialsysteme und gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die Sozialpartnerschaft der Chemie kann und will dazu einen Beitrag leisten“, machte der IGBCE-Vorsitzende deutlich. Schon in der Vergangenheit hätten beide Seiten unter Beweis gestellt, wie sich Wettbewerbsorientierung und soziale Verantwortung über Tarifverträge in Einklang bringen lassen. „Das sollte Grund genug sein, auf das Verantwortungsbewusstsein der Tarifparteien zu vertrauen.“
In ihrem 12-Punkte-Papier fordern IGBCE und BAVC deshalb, den zuständigen Tarifvertragsparteien bei allen Gesetzen und Verordnungen in arbeits-, sozial- und beschäftigungspolitischen Themenfeldern grundsätzlich Öffnungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Das gilt bei der Ausgestaltung von Höchstarbeitszeiten sowie bei Form und Umfang von Arbeitszeiterfassung genauso wie bei Befristungen oder dem Kündigungsschutz. Tarifvertragsparteien und Betriebsparteien können am besten beurteilen, welche Schritte für die jeweiligen Tätigkeiten und betrieblichen Abläufe geeignet sind. Durch tarifvertragliche Regelungen ließen sich praxistaugliche Vorgehensweisen vereinbaren, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten und zugleich unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden.
Mit Blick auf die geplante Rentenreform fordern IGBCE und BAVC, das Blockmodell der Altersteilzeit als bewährtes Instrument zu erhalten. Die Sozialpartner der chemischen Industrie haben das Blockmodell der Altersteilzeit 1996 erfunden, um Teilzeitarbeit im Alter insbesondere für Beschäftigte in Schichtarbeit praktikabel gestalten zu können. Für die Sozialversicherung und den Arbeitsmarkt ist es unerheblich, ob die Arbeitszeit während der Vertragsdauer der Altersteilzeit gleichmäßig verteilt (Teilzeitmodell der Altersteilzeit) oder in einer Arbeitsphase und einer anschließenden Freistellungsphase (Blockmodell der Altersteilzeit) erbracht wird.
Die Abschaffung des Blockmodells steht im Widerspruch zu einer passgenauen Gestaltung flexibler Übergänge, die auch in Zukunft möglich sein müssen. In Teilen der chemisch-pharmazeutischen Industrie werden aufgrund der wirtschaftlichen Situation sowie der laufenden Transformation weitere Personalanpassungen notwendig sein. IGBCE und BAVC wollen diese wo immer möglich sozialverträglich gestalten.
Gleichzeitig plädieren die Sozialpartner gemeinsam dafür, Industriearbeit attraktiver zu machen. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Obergrenze für die steuerliche Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie die vollständige Beitragsfreiheit für tariflich vereinbarte Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sei ein richtiger Schritt, die Verbesserungen sollten darauf jedoch nicht beschränkt bleiben. In den kontinuierlich arbeitenden Betrieben ist Nachtarbeit deutlich häufiger zu leisten. Sie ist für die Beschäftigten mit besonderen Belastungen verbunden. Um Schichtarbeit insgesamt attraktiver zu gestalten und diese Belastungen angemessen anzuerkennen, sollten deshalb auch tariflich vereinbarte Zuschläge für Nachtarbeit in derselben Form bessergestellt werden.
Ein weiteres Beispiel ist die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Hier sollte für Unternehmen, die an einen Flächentarifvertrag gebunden sind und dessen Entgeltsystem anwenden, gesetzlich die Vermutung gelten, dass die tariflichen Entgeltregelungen diskriminierungsfrei sind. Die Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, die Tarifbindung zu stärken. Dafür muss die Anwendung eines Tarifvertrags für Unternehmen einen erkennbaren Vorteil bieten. Tarifgebundene Unternehmen sollten insbesondere von gesetzlichen Berichtspflichten befreit werden, da die erforderliche Transparenz durch tarifliche Entgeltregelungen gewährleistet ist.