Das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Artikelgesetz, das eine Reihe
wichtiger umweltrechtlicher Vorgaben der EU umsetzt, tritt am morgigen Freitag, 3. August,
in Kraft. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Neuregelung der
Umweltverträglichkeitsprüfung und die Neugestaltung des Zulassungsrechts für
Industrieanlagen und Deponien. Erstmals wird für zahlreiche Arten von Vorhaben die
Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Auch der Zugang der Bürger zu
Umweltinformationen wird erleichtert, Gebühren werden deutlich abgesenkt. Darüber
hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, um Unternehmen, die sich am
Umweltmanagement-System Öko-Audit beteiligen, künftig u.a. bei der behördlichen
Überwachung zu entlasten.
Mit dem Artikelgesetz ist ein Ausgleich zwischen teilweise sehr unterschiedlichen
Interessen gelungen. Das Gesetz wird zu einer sorgfältigeren Abwägung der
Umweltbelange bei der Zulassung von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen
führen und den ganzheitlichen
Umweltschutz stärken. Zugleich werden Transparenz und
Bürgerbeteiligung verbessert. Bewährte Standards im deutschen Umweltrecht, die über
EU-Recht hinausgehen, wie der Erörterungstermin im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung, werden beibehalten. Das Gesetz schafft darüber hinaus
Rechtssicherheit bei der Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien und dient damit
der Investitionssicherheit von Unternehmen. Es ist zugleich die Grundlage für die
Beendigung noch laufender Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Mit dem Artikelgesetz ist es gelungen, im Umweltbereich eines der für die Praxis
wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode umzusetzen. So wird durch die
europarechtlich erforderliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs der
Umweltverträglichkeitsprüfung für zahlreiche neue Arten von Vorhaben erstmals eine
Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Auch Erörterungstermine nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz werden künftig öffentlich sein.