Bayer trifft bilanzielle Vorsorge in Höhe von 275 Millionen Euro für zivilrechtliche Kartellverfahren

08.12.2005

In den gegen Bayer in den USA geführten zivilrechtlichen Kartellverfahren hat das Unternehmen mit mehreren Klägergruppen Einigung über abzuschließende Schadensersatzvergleiche erzielen können. Diese Verfahren betreffen den Polymer-Bereich und sind in den Zwischenberichten 2005 und in anderen Veröffentlichungen des Unternehmens beschrieben worden. Einige dieser Vergleiche bedürfen nach Ausarbeitung der entsprechenden Verträge noch der gerichtlichen Zustimmung.

Für diese Vergleiche wird Bayer im vierten Quartal 2005 eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 275 Millionen Euro treffen.

Da das mit den verbleibenden Verfahren verbundene finanzielle Risiko derzeit nicht bezifferbar ist, war es nicht möglich, bilanzielle Vorsorge hinsichtlich des Gesamtkomplexes der Kartellverfahren zu bilden. Bayer erwartet, dass im Verlauf dieser behördlichen Verfahren und zivilrechtlichen Schadensersatzklagen weitere Aufwendungen erforderlich werden, die für die Gesellschaft ebenfalls von wesentlicher Bedeutung sein können.

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