Minderheitsaktionäre klagen gegen Degussa-Zwangsausschluss

30.06.2006

(dpa-AFX) - Ein Degussa-Kleinaktionär hat wegen einer angeblichen Bevorzugung von Hedge-Fonds nach Angaben seines Anwalts gegen den geplanten Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre des Chemiekonzerns Degussa beim Landgericht Düsseldorf eine Klage eingereicht. "Grundlage der Anfechtungsklage ist, dass der Hauptaktionär - eine Tochter des RAG-Konzerns - während des laufenden Squeeze-out Verfahrens vermutlich an Hedgefonds oder anderen institutionellen Anlegern höhere Preise für die Degussa Anteile zahlt, als er den Minderheitsaktionären anbietet", teilte die Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte am Donnerstag in Düsseldorf mit.

"Der Vorstand der Degussa AG hat nach mehrmaligen Rückfragen auf der Hauptversammlung vom 29. Mai 2006 selbst eingeräumt, dass bislang rund 6 Millionen Aktien zu Höchstkursen von bis zu 46,40 Euro an andere Aktionäre gezahlt wurden. Die Minderheitsaktionäre erhalten jedoch nur 42,66 Euro je Aktie", sagte der Anwalt. Er geht davon aus, dass zumindest ein Teil dieser Aktien von Hedgefonds verkauft wurde und dass auch derzeit noch Vertragsverhandlungen über weitere Zukäufe zu höheren Preisen liefen. Dreier sieht in der Bevorzugung einzelner Aktionäre einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Hauptaktionärs. Der Industriekonzern RAG will Mitte 2007 an die Börse gehen. Die Klage könne den Börsengang verzögern, sagte der Anwalt.

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