Neuer Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA

26.08.2010 - Deutschland

Das Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht auf der Internetseite des REACH-CLP Helpdesks wird durch die Veröffentlichung aktueller FAQs (häufig gestellte Fragen) erweitert. Insbesondere zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP = Classification, Labelling and Packaging) kann eine Vielzahl neuer Antworten auf häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache abgerufen werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Website der nationalen Auskunftsstelle eingerichtet, um Unternehmen betroffener Branchen detaillierte Informationen zu Themen der REACH- und CLP-Verordnung anbieten zu können. Einige wichtige Fristen laufen zum 1. Dezember 2010 ab. Insbesondere die Registrierung von Stoffen und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der CLP-Verordnung wirft noch Fragen auf.

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