Ab Januar neue Benzinsorte an Tankstellen
Bioanteil bei Benzin wird auf 10 Prozent erhöht
Ab Januar 2011 wird an deutschen Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffsorten Benzin mit bis zu 10 Prozent Bioethanolanteil angeboten. Das Bundeskabinett beschließt am kommenden Mittwoch, den 27. Oktober 2010, eine entsprechende Verordnung und setzt damit die europäische Richtlinie über die Kraftstoffqualität um. Dazu erklären Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen und der Präsident des ADAC, Peter Meyer: "Ein wirksamer Klimaschutz ist nur möglich, wenn alle Bereiche des täglichen Lebens einen Beitrag liefern. Dies gilt auch für Kraftstoffe. Die EU hat deshalb beschlossen, den Anteil an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich zu erhöhen. Das soll jetzt in Deutschland umgesetzt werden. Wir wollen mit der Erhöhung des aus Pflanzen gewonnenen Biosprits den CO2-Ausstoß der Autoabgase senken und damit auch die knapper werdenden Erdölreserven schonen".
Röttgen und Meyer verweisen darauf, dass im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen die heute verwendeten Biokraftstoffe weniger Treibhausgase verursachen. Durch die Verwendung von Biokraftstoffen sinke die Abhängigkeit vom immer knapper werdenden Erdöl. Erdöl müsse importiert werden, ein Großteil der benötigten Rohstoffe für Bioethanol dagegen wachse in Deutschland oder Europa. Biokraftstoff werde aus Pflanzen gewonnen, die aus nachhaltigem Anbau stammen; auch dazu gebe es gesetzliche Vorgaben. Nachhaltig bedeutet, dass der Anbau der Rohstoffe nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgen darf, beispielsweise nicht auf schützenswerten Flächen oder auf Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt.
Nachdem letztes Jahr die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Bioanteil beim Benzin, wie von der europäischen Richtlinie über die Kraftstoffqualität gefordert, erhöht werden. Ab Anfang 2011 wird dazu in Deutschland an den Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Benzinsorten Benzin mit bis zu 10% Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. "E" steht für Ethanol, die Zahl "10" für 10 %. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 %. Die Einführung von E10 wird durch eine Verordnung geregelt, die am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll; danach werden die Bundesländer über den Bundesrat beteiligt. Das ganze Verfahren wird voraussichtlich bis Mitte Dezember abgeschlossen sein.
Das neue Benzin wird an den Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet, und zwar durch den Namen der Benzinsorte mit dem Namenszusatz "E10"- also beispielsweise "Super E10".
Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können E10 ohne Einschränkungen tanken. Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Fahrer benzinbetriebener Fahrzeuge sollten sich vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug E10 verträgt. Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die bisherigen Benzinsorten tanken. Die Kraftstoffanbieter sind verpflichtet, diese weiterhin anzubieten.
Röttgen und Meyer erklären dazu: "Wir erwarten, dass die Einführung von E10 verbraucherfreundlich gestaltet wird. Die Einführung muss deshalb für den Verbraucher offen und transparent erfolgen und darf nicht zur allgemeinen Anhebung der Benzinpreise genutzt werden oder zu einer Benachteiligung der Autofahrer führen, die auf die bisherigen Kraftstoffsorten angewiesen sind."
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Diese Produkte könnten Sie interessieren

Berghof - Reactor Controller von Berghof
High-Performance Heizsystem: Präzision für Kleinreaktoren bis 300 ml
Entdecken Sie Auto-Tuning, intelligentes Rühren und Luftkühlung für präzise Prozesskontrolle

Berghof Reaktortechnologie - Hoch- und Niederdruckreaktoren, Druckbehälter und metallfreie Reaktoren von Berghof
Sichere Hoch- und Niederdrucksysteme für aggressive Medien
Korrosionsbeständige Reaktoren mit PTFE-Auskleidung - individuell konfigurierbar

Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.