Über 300 Antworten zu REACH und CLP veröffentlicht

Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA erweitert

09.03.2011 - Deutschland

Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht hält der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten liegen in Rubriken wie "Nachgeschalteter Anwender", "Registrierung", "Einstufung und Kennzeichnung" oder "Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis" vor. Zudem können sie in zwei Dokumenten vom Internetangebot des Helpdesks heruntergeladen werden.

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien (REACH-Verordnung) und die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) bringen viele Veränderungen im Chemikalienrecht mit sich. Beim REACH-CLP Helpdesk, der nationale Auskunftsstelle zu den Verfahren ist, gehen viele Fragen zur Umsetzung der Verordnungen ein. Die aktuellsten CLP-Frage-Antwort Dialoge befassen sich mit Themen wie den Übergangsfristen für die Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung, der Durchführung einer Meldung unter CLP oder Hinweisen zur Gestaltung des Etiketts und der Piktogramme.

Zu häufig gestellten Fragen oder englisch "frequently asked questions" (FAQ) veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Antworten, die auf europäischer Ebene zwischen den Helpdesks der Mitgliedstaaten abgestimmt sind. Neben eigenen Antworten nutzt der REACH-CLP Helpdesk auch diese Antworten in deutscher Übersetzung.

Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, die bei der BAuA eingerichtet wurde. Ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt den Helpdesk, indem es spezifische Informationen zu REACH und CLP bereit stellt.

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