REACH-CLP Helpdesk bei der BAuA informiert über Registrierung
Die in Deutsch und Englisch vorliegende Kurzinfo soll Unternehmen beim Registrieren von Nanomaterialien unterstützen. Ein Schwerpunkt ist der besonderen Situation gewidmet, dass diese Materialien zurzeit nicht unter der REACH-Verordnung geregelt sind und somit auch keine spezifischen Anforderungen an die Registrierungsdossiers gestellt werden können. Dies hatte bislang zur Folge, dass die Dossiers sehr uneinheitlich waren. Die Nationale Auskunftsstelle schafft nun mit der Kurzinfo eine Basis für alle potenziellen Registranten von Nanomaterialien, um die Stoffe ausreichend charakterisieren zu können. Dies ist Grundlage für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien, um einen effektiven Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
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