REACH-CLP Helpdesk bei der BAuA informiert über Registrierung
Im Mai 2013 endet die zweite große Registrierungsphase unter der REACH-Verordnung. In dieser zweiten Phase müssen Stoffe, die in Mengen ab 100 Jahrestonnen in Verkehr gebracht werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. In der ersten Phase hat sich gezeigt, dass bei Unternehmen Unsicherheiten bestehen, wie sie Nanomaterialien registrieren. Da sich die Rechtslage voraussichtlich bis Mai 2013 nicht ändern wird, hat die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.
Die in Deutsch und Englisch vorliegende Kurzinfo soll Unternehmen beim Registrieren von Nanomaterialien unterstützen. Ein Schwerpunkt ist der besonderen Situation gewidmet, dass diese Materialien zurzeit nicht unter der REACH-Verordnung geregelt sind und somit auch keine spezifischen Anforderungen an die Registrierungsdossiers gestellt werden können. Dies hatte bislang zur Folge, dass die Dossiers sehr uneinheitlich waren. Die Nationale Auskunftsstelle schafft nun mit der Kurzinfo eine Basis für alle potenziellen Registranten von Nanomaterialien, um die Stoffe ausreichend charakterisieren zu können. Dies ist Grundlage für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien, um einen effektiven Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
Meistgelesene News
Weiterführender Link
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.