Fracking-Gesetz vorerst gescheitert
Die Verhandlungen der Regierungsparteien über das Gesetzespaket wurden ohne Ergebnis abgebrochen. Die für kommenden Freitag geplante Abstimmung im Bundestag wurde kurzfristig abgesagt.
Vor allem über die Frage, ob eine Expertenkommission oder aber das Parlament nach 2018 über die kommerzielle Nutzung des Kohleflöz- und Schiefergasfracking entscheiden soll, konnten sich Union und SPD nicht einigen. Ein weiterer strittiger Punkt war die Anzahl der zulässigen Probebohrungen im Kohleflöz- und Schiefergestein.
„Das vorläufige Scheitern des Fracking-Gesetzespakets zeigt, dass viele Abgeordnete aus den Regierungsparteien nicht glauben, dass die vorgelegten Regelungen ausreichenden Schutz für Umwelt und Gesundheit bieten“, erklärte Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Zu Recht, denn dieser Schutz kann nur durch ein generelles Fracking-Verbot gewährleistet werden.“
Auch der Umweltausschuss des Bundesrats hatte vor einigen Wochen gefordert, ein vollständiges Fracking-Verbot im Bundesberggesetz zu verankern. Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet laut Umfragen ebenfalls ein absolutes Verbot der umweltschädlichen Technik.
„Die Regierungsparteien müssen jetzt die Konsequenz aus der internen Kritik und dem massiven Widerstand von allen Seiten ziehen und das Gesetzespaket in seiner jetzigen Form fallen lassen“, so Franziska Buch. Das Umweltinstitut fordert die Regierungskoalition auf, sich nach der Sommerpause für ein im Bergrecht verankertes, generelles Fracking-Verbot einzusetzen.
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