Rechtsfolgen einer Einstufung nach CLP
BAuA-Datenbank schafft Überblick
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist seit 2009 die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem die europaweit einheitliche Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die Einstufung hat jedoch nicht nur Folgen für die Kennzeichnung und die Verpackung von Produkten, sondern kann auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Baustellenverordnung berühren. Eine Datenbank im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rechtsfolgen der Einstufung eines chemischen Stoffes oder Gemisches sorgt jetzt für mehr Klarheit.
Die BAuA-Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung nach Stoff-/Zubereitungsrichtlinie oder CLP-Verordnung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen sind und an wen sie sich richten.
Die Datenbank ermöglicht es jedem Nutzer, sich darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daraus lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten.
Meistgelesene News
Weiterführender Link
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.
Meistgelesene News
Weitere News von unseren anderen Portalen
Zuletzt betrachtete Inhalte
Multitalent Graphen: Neue Möglichkeiten für Licht-Technologien entdeckt
Was an den Grenzflächen vor sich geht - Neuer Sonderforschungsbereich zur Katalyse
Takeda Pharma: Zulassung von Apomorphin

Neue Studie skizziert das „Labor von morgen“

Startups aus dem Labor stoßen immer wieder auf strukturelle und institutionelle Hürden - Akademische Bürokratie und Patentrechtsfragen bremsen Gründungswillige aus

Ganz im Zeichen der 17 Nachhaltigkeitsziele: digitales 5th ECP mit über 1.200 Partnerings - In mehr als 1.200 Online-Partnering-Gesprächen sowie zahlreichen Flash-Sessions lebte der traditionelle Geist des größten Speed-Dating-Events der europäischen Chemieindustrie wieder auf

Europäisches Start-up-Ökosystem weiter gestärkt - Berlin behauptet zweiten Platz im Städteranking nur knapp
Fliesenlegen im Mikromaßstab - Mikrokristall-Monoschichten: Von Hand Aufbringen ist Selbstorganisationsverfahren überlegen

NanoWired GmbH - Darmstadt, Deutschland

LabVantage Solutions nv - Rotterdam, Niederlande
