Rechtsfolgen einer Einstufung nach CLP

BAuA-Datenbank schafft Überblick

27.11.2015 - Deutschland

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist seit 2009 die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem die europaweit einheitliche Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die Einstufung hat jedoch nicht nur Folgen für die Kennzeichnung und die Verpackung von Produkten, sondern kann auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Baustellenverordnung berühren. Eine Datenbank im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rechtsfolgen der Einstufung eines chemischen Stoffes oder Gemisches sorgt jetzt für mehr Klarheit.

Die BAuA-Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung nach Stoff-/Zubereitungsrichtlinie oder CLP-Verordnung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen sind und an wen sie sich richten.

Die Datenbank ermöglicht es jedem Nutzer, sich darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daraus lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten.

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