Unternehmen sollen gegen EU-Fusionsvorschriften verstoßen haben

07.07.2017 - Belgien

(dpa-AFX) Mehrere Unternehmen, darunter die Darmstädter Merck KGaA, sollen gegen die EU-Vorschriften für das Fusionskontrollverfahren verstoßen haben. Dabei wirft die EU-Kommission Merck sowie der von den Darmstädtern übernommenen Sigma-Aldrich vor, bei ihrer Fusionsanmeldung unrichtige oder irreführende Angaben gemacht zu haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Im Fall des Pharma- und Chemiekonzerns Merck lautet der Vorwurf, bei der Übernahme von Sigma-Aldrich der Kommission wichtige Informationen über ein Forschungsprojekt zu einer Verpackungstechnologie von Sigma vorenthalten haben. Dieses sei eng mit einem Geschäft verknüpft gewesen, das Merck als Auflage verkaufen sollte. Merck habe mittlerweile, wenn auch verzögert, dem Käufer Honeywell eine Lizenz für die Technologie eingeräumt. Sollte die Kommission zu dem Entschluss kommen, dass Merck und Sigma vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben, könnte sie ihnen eine Geldbuße von bis zu einem Prozent ihres Jahresumsatzes auferlegen.

Merck erklärte, das Unternehmen wolle die Beschwerdepunkte prüfen und zeitnah eine schriftliche Antwort übermitteln. Merck habe von Beginn der wettbewerbsrechtlichen Prüfung an "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt. Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, "dass dieses Thema zufriedenstellend gelöst werden kann". Die Merck-Aktie reagierte negativ auf die Neuigkeiten. Nach Bekanntwerden sackte ihr Kurs tiefer in die Verlustzone und lag am frühen Nachmittag mit knapp 1,5 Prozent im Minus.

Neben Merck sind noch weitere Unternehmen betroffen: Der US-Konzern General Electric soll bei der Anmeldung zur Übernahme der LM Wind ebenfalls fehlerhafte Angaben gemacht haben, so der Vorwurf. So habe es GE unterlassen, die Kommission über Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie die Entwicklung eines bestimmten Produkts zu informieren, bemängelte die EU-Behörde. GE hat die Anmeldung dann zurückgezogen und den Antrag später inklusive der zuvor fehlenden Angaben erneut eingereicht. Auch GE droht eine Geldbuße von bis zu 1 Prozent des Umsatzes.

Der japanischen Canon kreidete die Kommission an, einen Zusammenschluss mit der Toshiba Medical Systems vor dessen Anmeldung und Genehmigung vollzogen zu haben. Canon droht dabei eine höhere Strafe als Merck oder GE: Die Japaner könnten mit einer Geldbuße von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes belegt werden.

Laut Kommission ist die laufende Untersuchung auf die Prüfung von Verstößen gegen die Verfahrensvorschriften beschränkt. Die Gültigkeit der erteilten Übernahmegenehmigungen stehe nicht in Frage.

Die EU-Kommission hatte bereits im Mai gegen Facebook eine Strafe von 110 Millionen Euro verhängt, weil der US-Konzern bei der Anmeldung der Übernahme des Messengerdienstes WhatsApp ebenfalls gegen die Verfahrensvorschriften verstoßen hatte.

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