Internationales Übereinkommen zum Handel mit Chemikalien tritt in Kraft

Trittin wirbt für Bonn als Sitz des zukünftigen Sekretariats

23.02.2004

Das Rotterdamer Übereinkommen über den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien tritt am kommenden Dienstag (24. Februar) völkerrechtlich in Kraft. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte das Inkrafttreten als "Meilenstein für eine neue internationale Chemikalienpolitik". Langfristig sollen nur noch solche Chemikalien produziert, gehandelt und verwendet werden, bei denen die Belastungen für Umwelt und Gesundheit auf ein erträgliches Maß begrenzt sind, so der Bundesumweltminister weiter. Trittin warb erneut für Bonn als künftigen Sitz des Sekretariats der Konvention. Die Entscheidung darüber fällt bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz im September 2004 in Genf.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind in den 90er Jahren allein durch Pestizide weltweit jährlich rund 1 Million Vergiftungen mit etwa 20.000 Todesfällen ausgelöst worden, vor allem in weniger entwickelten Ländern. Deshalb wurde 1998 das Rotterdamer Übereinkommen geschlossen. Es legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien fest. Zentraler Punkt: Von der Konvention erfasste gefährliche Chemikalien dürfen nur dann aus einem Herkunftsland exportiert werden, wenn das Empfängerland zuvor über die Gefährlichkeit der Stoffe in Kenntnis gesetzt wurde und dem Import zugestimmt hat. Dieses sogenannte PIC-Verfahren ("Prior Informed Consent") gab der Konvention den Namen.

Von der PIC-Konvention sind 27 Chemikalien - 22 Pestizide und 5 Industriechemikalien - erfasst, darunter DDT, Pentachlorphenol (PCP) und Polychlorierte Biphenyle (PCB). Im November 2003 wurden ferner die Weichen für die Aufnahme aller krebserzeugenden Asbestarten gestellt.

Angesichts der Bedeutung der Chemieindustrie in Deutschland und der globalen Verantwortung, die sich aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrungen im Umgang mit Chemikalien ergibt, hat die Bundesregierung beschlossen, sich um den Sitz des Sekretariates der PIC-Konvention zu bewerben. "Das Sekretariat der PIC-Konvention wäre in Bonn im neuen UN-Campus, dem ehemaligem Bundeshausbereich, am richtigen Platz", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Hierfür stellt die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,5 Millionen Euro im ersten und danach jährlich eine Million Euro zur Verfügung.

Von den rund 120 Unterzeichnerstaaten, darunter die EU-Länder, die USA und Russland, haben mittlerweile mehr als 50 Staaten die Konvention ratifiziert, dazu gehört auch Deutschland. Damit tritt die Konvention nun automatisch in Kraft. "Unser Ziel ist, dass vom weltweiten Handel mit Chemikalien künftig keine unvertretbaren Belastungen mehr für Mensch und Umwelt, vor allem in Entwicklungsländern, ausgehen", sagte Trittin. Ziel müsse sein, Entwicklungs- und Schwellenländer durch Kooperationsprojekte und Technologietransfer in die Lage zu versetzen, eine Infrastruktur für ein entsprechendes Chemikalien-Management aufzubauen. "Deutschland nimmt hier seit vielen Jahren als eines der größten Chemieexportländer seine Verantwortung wahr. In den vergangenen 15 Jahren wurden Entwicklungshilfeprojekte der Chemikaliensicherheit im Umfang von rund 320 Millionen Euro initiiert", so der Bundesumweltminister.

Um das PIC-Sekretariat bewerben sich neben Deutschland auch die Schweiz und Italien, wo sich jeweils Teile des Interimssekretariats befinden - in Rom bei der FAO und in Genf bei UNEP-Chemicals. Die Zusammenführung der beiden Teile des Sekretariats würde aus deutscher Sicht erheblich zur Effizienz der Arbeit beitragen. Die Ansiedlung des PIC-Sekretariats in Bonn würde die von der Bundesregierung beabsichtigte Entwicklung der Bundesstadt zu einem Standort internationaler Organisationen in den Bereichen Umwelt, Entwicklung und Gesundheit deutlich voranbringen.

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