Strengere Anforderungen an die Luftreinhaltung

Kabinett beschließt neue Großfeuerungsanlagenverordnung

24.06.2004

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung aus dem Jahre 1983 beschlossen. Die Novelle setzt die europäische Großfeuerungsanlagen-Richtlinie von 2001 um. Sie gibt Betreibern und Behörden Rechts- und Planungssicherheit bei der Anlagengenehmigung und stärkt den Schutz der menschlichen Gesundheit. Über die Verordnung, der der Bundesrat mit einer Änderung zugestimmt hat, muss noch der Bundestag beschließen. Die neuen Regelungen sollen noch im Juli in Kraft treten.

Ziel der Verordnung ist es, vor allem den Ausstoß von Staub und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen zu senken - wie zum Beispiel aus Kraftwerken. Während in der Vergangenheit die Emissionen von Schwefeldioxid erfolgreich abgesenkt werden konnten, gibt es bei der Verminderung von Stickstoffoxiden und vor allem beim Staub noch Defizite. Die neue Verordnung definiert strengere Anforderungen und trägt dazu bei, dass sowohl die nationalen Emissionshöchstmengen als auch die von der EU festgesetzten Grenzwerte für Staub in der Atemluft eingehalten werden können. Zusammen mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Verordnung über die Verbrennung von Abfällen schreibt sie den gegenwärtigen Stand der Technik von Feuerungsanlagen fest.

Die neue Großfeuerungsanlagenverordnung ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Danach sind alle umweltrelevanten Aspekt einer Anlage so zu betrachten, dass insbesondere keine Verlagerung von Umweltbelastungen aus der Luft in das Wasser oder den Boden erfolgt.

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