EU-Umweltrat beschließt Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen
Von besonderer umweltpolitischer Bedeutung sind Regelungen zum Ausstieg aus der Verwendung von bestimmten Treibhausgasen in Pkw-Klimaanlagen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 dürfen neue Fahrzeugtypen und ab 1. Januar 2017 alle neuen Fahrzeuge nicht mehr mit dem heute üblichen besonders klimaschädlichen Treibhausgas R 134a befüllt werden. Damit ist ab diesen Terminen in der Praxis nur noch die Verwendung von R 152a, einem F-Gas mit einem deutlich geringeren Treibhauspotential, oder - als besonders klimafreundliche Alternative - von CO2 als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen möglich.
Trittin begrüßte, dass der Rat der Kommission einen Auftrag erteilte, die Ausweitung der jetzt beschlossenen Verbote zu prüfen. Dies gilt auch hinsichtlich eines möglichen Ausstiegs aus der Verwendung von R 152a in den Pkw-Klimaanlagen. Damit wäre in diesem Bereich nur noch die Verwendung klimaneutraler Kältemittel erlaubt.
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