EU-Umweltrat beschließt Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen
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Die Emissionen von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, sollen innerhalb der nächsten Jahre weitgehend begrenzt werden. Auf eine entsprechende Richtlinie einigten sich heute in Luxemburg die Umweltminister der Europäischen Union. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Einigung "als wichtigen Beitrag zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll festgelegten Klimaschutzziele". Außerdem beschloss der Umweltministerrat neue Anforderungen für den Umgang mit Bergbauabfällen. Damit sollen die von Abraumhalden und Absetzteichen ausgehenden Umweltrisiken gesenkt werden. Nach der am Mittwoch beschlossenen F-Gasverordnung sollen Emissionen von F-Gasen aus Kälte- und Klimaanlagen begrenzt und minimiert werden. Außerdem wird die Rückgewinnung dieser Stoffe vorgeschrieben. Zudem werden Mindestanforderungen an die Sachkunde des Wartungspersonals gestellt. Bestimmte Produkte, die F-Gase enthalten, dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Von besonderer umweltpolitischer Bedeutung sind Regelungen zum Ausstieg aus der Verwendung von bestimmten Treibhausgasen in Pkw-Klimaanlagen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 dürfen neue Fahrzeugtypen und ab 1. Januar 2017 alle neuen Fahrzeuge nicht mehr mit dem heute üblichen besonders klimaschädlichen Treibhausgas R 134a befüllt werden. Damit ist ab diesen Terminen in der Praxis nur noch die Verwendung von R 152a, einem F-Gas mit einem deutlich geringeren Treibhauspotential, oder - als besonders klimafreundliche Alternative - von CO2 als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen möglich.
Trittin begrüßte, dass der Rat der Kommission einen Auftrag erteilte, die Ausweitung der jetzt beschlossenen Verbote zu prüfen. Dies gilt auch hinsichtlich eines möglichen Ausstiegs aus der Verwendung von R 152a in den Pkw-Klimaanlagen. Damit wäre in diesem Bereich nur noch die Verwendung klimaneutraler Kältemittel erlaubt.
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