Streit um Pfizer-Rabattmodell geht nach Urteilen weiter
(dpa) - Der Streit um feste Preise für patentgeschützte Arzneimittel zwischen Pfizer und der Bundesregierung geht in die nächste Runde. Das Landgericht Karlsruhe untersagte dem Pharmakonzern, gesetzlich Krankenversicherten einen Teil des Preises für den Cholesterinsenker Sortis zu erstatten. Nach Ansicht des Landgerichts beeinträchtigt die Werbung für das Rabattmodell den Wettbewerb. Außerdem überschritten die Zahlungen des Unternehmens die Geringfügigkeitsgrenze, hieß es.
Mit dem Rabattmodell wollte Pfizer den hohen Sortis-Preis ausgleichen, der um rund ein Drittel über den seit Januar geltenden Festbeträgen für Cholesterinsenker liegt. Seither erstatten die Krankenkassen die Kosten nur bis zu dieser Preisobergrenze. Das bedeutet für Sortis-Patienten, dass sie bis zu 200 Euro im Jahr aus eigener Tasche zuzahlen müssen.
Pfizer bietet an, Sozialhilfeempfängern und Versicherten, die mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden, die Zuzahlungen zurückzuerstatten. Sortis ist mit mehr als zehn Milliarden Dollar Umsatz das meistverschriebene Medikament der Welt.
Das Karlsruher Regierungspräsidium erklärte die Werbung für das Rabattmodell am Freitag für rechtmäßig. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Heilmittelwerberechts sei nicht feststellbar, da letztlich der Arzt über den Einsatz des Arzneimittels entscheide, sagte ein Sprecher. Über die Frage des unlauteren Wettbewerbs hatte die Behörde nicht zu entscheiden. Der AOK-Bundesverband hatte das Regierungspräsidium aufgefordert, das Programm aus rechtlichen Gründen zu untersagen.
Gegen das Urteil des Landgerichts will Pfizer will nach eigenen Angaben Berufung einlegen. Ein Gericht könne keine Verbote aussprechen, wenn eine Aufsichtsbehörde das Verhalten des Konzerns billige, sagte Michael Klein, Direktor Recht und Corporate Affairs bei dem US-Konzern, der dpa. «Wir sehen uns daher einen Schritt voraus.»
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