Tarifpartner in der Chemie brauchen und wollen keine gesetzliche Öffnungsklauseln

29.03.2005

Der Flächentarifvertrag ist in der aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion Gegenstand von Kontroversen und Kritik. "Es wird der Eindruck erweckt, dass es in Deutschland nur inflexible Tarifverträge gibt, die keinen betrieblichen Spielraum bieten" wundert sich Axel Schack, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes HessenChemie. Dass dies in der chemischen Industrie nicht der Fall ist, wurde anlässlich der 1. Wiesbadener Gespräche zur Sozialpolitik von den Vertretern der Chemie-Sozialpartner betont.

Gemeinsam mit Betriebspraktikern, renommierten Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen sowie Vertretern von Verbänden und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) wurde die Frage diskutiert, ob es sich beim Flächentarifvertrag um ein Zukunfts- oder um ein Auslaufmodell handelt. Dabei wurden die Flexibilisierungsinstrumente der chemischen Industrie als richtungsweisend hervorgehoben. Diese reichen von beschäftigungssichernden Rahmenregelungen, wie zum Beispiel einem Entgeltkorridor, über Flexibilisierungsmöglichkeiten der Arbeitszeit bis hin zu Regelungen der Altersvorsorge.

Die tariflichen Öffnungsklauseln in einzelnen Branchen sind nach Auffassung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch jedoch nicht ausreichend, um die Gesamtproblematik zu bewältigen. Er fordert in seinem Vortrag und im Vorwort zum Tagungsband vielmehr eine Reform des Tarifvertragsrechtes. Die Chemietarifvertragspartner wenden sich vor allem gegen eine Verlagerung der Zuständigkeiten auf die Ebene der Betriebsräte. Eine Abweichung vom Tarifvertrag dürfe nicht vom Abstimmungsverhalten der jeweiligen Belegschaft abhängig gemacht werden.

In seinem Beitrag machte Karl Hans Caprano, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes HessenChemie, zudem deutlich, dass nur die Zustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien eine kontrollierte Nutzung der Flexibilisierungsinstrumente garantiert und zugleich eine praxisorientierte Weiterentwicklung der Flächentarifverträge ermöglicht.

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