Akzo Nobel einigt sich in noch anhängiger Remeron-Klage

26.08.2005
Akzo Nobel bestätigte, dass sich der Konzern und dessen US-amerikanischer Geschäftsbereich für Humangesundheit, Organon USA, in den anhängigen Kartellklagen wegen des Antidepressivums Remeron® in den USA geeinigt hat. Die Vereinbarung mit einer Gruppe von Arzneimittelhändlern, die Remeron direkt von Organon bezogen und eine Sammelklage eingereicht hatten, hat einen finanziellen Umfang von 75 Millionen USD. Sie regelt die letzten Ansprüche in einer Serie von Gerichtsverfahren, in denen behauptet wurde, das Verhalten des Unternehmens bezüglich eines patents zur Verwendung von Remeron in Verbindung mit so genannten selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI) verzögere die Markteinführung von generischem Mirtazapin und verstoße gegen die Kartellgesetzgebung. Akzo Nobel geht weiterhin davon aus, dass sein Verhalten zur Erlangung und Durchsetzung der Rechte an seinem geistigen Eigentum angemessen war. Angesichts der mit der Verteidigung des eigenen Vorgehens verbundenen Aufwandes an Zeit und Kosten, sowie der verbleibenden Risiken ergriff das Unternehmen die Gelegenheit zur Regelung dieser Angelegenheit. Die Einigung unterliegt bestimmten Bedingungen. Dazu gehört u.a. die Genehmigung durch das Bundesbezirksgericht von New Jersey (Vereinigte Staaten). Das Unternehmen hat schon Vereinbarungen mit einer Klägergruppe von indirekten Käufern und der Staatsanwaltschaft, den Generikaherstellern sowie mehreren Apotheken von großen Filial- und Lebensmittelketten erreicht.

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