Einheitliche Regeln für den Gefahrguttransport

05.01.2007

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter zu vereinheitlichen und so benutzerfreundlich wie möglich zu machen. Durch den neuen Vorschlag werden die bisher geltenden Regeln zu einer einzigen EU-Rechtsvorschrift zusammengefasst, die dann für alle drei Verkehrsarten gilt: den Straßenverkehr, den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt. Dadurch trägt der Vorschlag auch zur Verwirklichung der Kommissionsstrategie für die Vereinfachung der Rechtsvorschriften bei.

Das EU-Recht im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter gilt bereits heute für den Straßen- und Schienenverkehr, besteht aber aus vielen verschiedenen und zum Teil veralteten Vorschriften, die nun mit dem neuen Vorschlag zu einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden sollen. Für die Bürger, die Verkehrsunternehmen und die nationalen Behörden wird das geltende Recht dadurch leichter verständlich und leichter anwendbar.

Der Vorschlag umfasst auch die Binnenschifffahrt, für die es noch keine EU-Regeln gibt. Selbst wenn die Binnenschifffahrt von der Menge her die kleinste Verkehrsart darstellt, können Schiffsunfälle schwere Folgen haben und ernsthafte Auswirkungen nach sich ziehen. Durch ein einheitliches EU-Recht für den Gefahrguttransport in der Binnenschifffahrt kann dieses Risiko verringert werden.

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