BVL setzt die Anwendung tolylfluanidhaltiger Pflanzenschutzmittel im Freiland aus
Abbauprodukt des Wirkstoffs bildet bei der Trinkwasseraufbereitung mit Ozon gesundheitsschädliches Nitrosamin
Grund für die Anordnung sind mögliche negative Auswirkungen eines Abbauprodukts von Tolylfluanid auf die Trinkwassergewinnung. Im November 2006 hatte der Zulassungsinhaber Behörden und Wasserversorger darüber informiert, dass nach Anwendung der Mittel das bislang unbekannte Abbauprodukt Dimethylsulfamid (DMS) im Boden entstehen und in Grund- und Oberflächenwasser gelangen kann. Wird dieses zur Trinkwassergewinnung entnommen und dabei eine Entkeimung mittels Ozon durchgeführt, so kann aus DMS ein gesundheitsschädliches Nitrosamin entstehen. Die Ozonung von Trinkwasser ist in Deutschland zwar nicht die Regel, stellt aber unter bestimmten Umständen eine sinnvolle und gebräuchliche Aufbereitungsmethode dar. Eine vollständige Entfernung des entstehenden Nitrosamins aus dem Rohwasser ist mit einfachen Mitteln nicht möglich. Einträge von DMS in Grund- und Oberflächenwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, müssen daher von vornherein vermieden werden. Ob ein Anwendungsverbot von Tolylfluanid, das auf Wasserschutzgebiete beschränkt ist zum Schutz des Trinkwassers ausreicht, ist fraglich. Das BVL wird sich dazu noch weiter mit den Länderbehörden und den Wasserversorgern beraten. Vorsorglich hat das BVL deshalb zunächst das Ruhen der Zulassung für alle Anwendungen im Freiland angeordnet.
Bei der umfassenden Bewertung des Wirkstoffs Tolylfluanid im EG-Gemeinschaftsverfahren, die erst kürzlich abgeschlossen wurde, war DMS als Abbauprodukt nicht festgestellt worden.
Tolylfluanid ist ein Wirkstoff zur Pilzbekämpfung. Mittel mit diesem Wirkstoff haben eine große Bedeutung für den praktischen Pflanzenschutz. Sie werden gegen Mehltau, Grauschimmel, Schorf und viele andere pilzliche Erkrankungen in Gemüsekulturen, Obst, Wein, Hopfen und Zierpflanzen eingesetzt.
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