Strafen und Bußgelder bei Verstößen gegen EG-F-Gase-Verordnung bald möglich

Kabinett beschließt Verordnung

29.05.2007

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung beschlossen. Sie wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet.

Die Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung dient dazu, Verstöße gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet des Chemikalienrechts, die in Deutschland unmittelbar gelten, mit Strafen oder Bußgeldern ahnden zu können.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung bezeichnet Tatbestände der EG-F-Gase-Verordnung, deren Verletzung unmittelbar als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden kann oder als Straftat zu verfolgen ist. Die EG-F-Gase-Verordnung verfolgt das Ziel, die Emissionen der unter das Kyoto-Protokoll fallenden fluorierten Treibhausgase zu verringern und so Umwelt und Klima zu schützen.

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