Guter Start für europäische Chemikalienverordnung
Die Zeit zwischen der Verabschiedung der Verordnung Ende 2006 und dem Wirksamwerden ihrer Kernvorschriften wurde intensiv für die nötigen Strukturen, Begleitvorschriften und Umsetzungshilfen genutzt. Auf europäischer Ebene entstand die Europäische Chemikalienagentur ECHA, die ausführliche Informationen bereitgestellt. In Deutschland schafft das am 1. Juni 2008 in Kraft getretene REACH-Anpassungsgesetz (BGBl. I S. 922) die Grundlagen für eine effiziente und sachgerechte Durchführung der REACH-Verordnung. Hierzu gehören Straf- und Bußgeldvorschriften und die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund wurde die Bundesstelle für Chemikalien eingerichtet, die zusammen mit mehreren Fachbehörden, darunter dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung, an den europäischen Entscheidungsverfahren mitwirkt. Die Bundesstelle für Chemikalien betreibt ferner den "REACH-Helpdesk", der die Unternehmen hinsichtlich ihrer Aufgaben berät. Die Anfragezahlen zeugen von einem großen Interesse der Unternehmen an diesem Angebot und sind zugleich ein Anzeichen dafür, dass REACH zu wirken beginnt.
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