Hope Chemicals muss Verkauf von patentverletzendem Acesulfam-K einstellen
16.08.2002 - Im April 2001 hatte Nutrinova vor dem Obersten Gericht in London ein Verfahren gegen Zhangjiagang Hope Chemicals Co. Ltd. (Hope) und Arnold Suhr Netherlands BV wegen der Verletzung ihrer europäischen Patentrechte für die Herstellung des hochintensiven Süßstoffs Acesulfam-K eingeleitet.
Das Urteil gegen Hope erging am 18. Juli 2002. Hope wurde mit sofortiger Wirkung untersagt, Acesulfam-K, das die Patentrechte verletzt, im Vereinigten Königreich zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. Der Richter gab Hope 14 Tage Zeit, jegliches Material zu übergeben, das die Patentrechte verletzt. Hope wurde ferner dazu verurteilt, Schadensersatz an Nutrinova zu leisten, und die Prozesskosten zu tragen. Richter Jacob sagte: "Das Beweismaterial [...] spricht eindeutig für eine Patentverletzung."
Dies ist für Nutrinova ein weiterer erfolgreicher Schritt gegen den Handel von patentverletzendem Acesulfam-K. "Nutrinova wird seine Schutzrechte weiterhin offensiv verteidigen," sagte Stefan Reintgen, Leiter Global Marketing & Sales bei Nutrinova.
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