Pflanzenschutz: Hürden liegen höher, Harmonisierung lässt auf sich warten

Ab 14. Juni 2011 gilt die verschärfte EU-Zulassungsverordnung

10.06.2011 - Deutschland

Der Dienstag nach Pfingsten markiert für Landwirte in ganz Europa eine neue Zeitrechnung. Ab dem 14. Juni 2011 gilt die EU-Verordnung 1107/2009, die die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln europaweit neu regelt, unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Das neue Regelwerk legt die Hürden für die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels höher – die beabsichtigte europäische Harmonisierung und eine Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens dagegen stehen noch aus, kritisiert der Industrieverband Agrar e. V. (IVA).

Nach der neuen EU-Verordnung dürfen bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe schon dann nicht mehr zugelassen werden, wenn sie in konzentrierter Form schädliche Eigenschaften aufweisen. Für das Pflanzenschutzrecht bedeutet die Einführung dieser Ausschlusskriterien („cut offs“) eine Abkehr von der bislang praktizierten wissenschaftlichen Risikobewertung, die die landwirtschaftliche Praxis zum Maßstab nahm. Pflanzenschutzmittel unterliegen strenger Regulierung und sind neben Arzneimitteln die am intensivsten überwachten Chemikalien. Ob von den betroffenen Pflanzenschutzmitteln bei korrekter Anwendung durch sachkundige Landwirte überhaupt Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, spielt mit der jüngsten Verschärfung der Regulierung keine Rolle mehr. Die jahrhundertealte Erkenntnis des Paracelsus, dass die Dosis entscheidet, ob ein Stoff ein Gift ist, soll in der Landwirtschaft mit einem Mal keine Bedeutung mehr haben.

„Der Übergang zum neuen europäischen Pflanzenschutzrecht hätte holpriger kaum sein können. Ein neues deutsches Pflanzenschutzgesetz, das die notwendigen Anpassungen abbildet, lässt weiter auf sich warten; Prüf- und Bewertungsrichtlinien sind international noch nicht aufeinander abgestimmt. Sicher ist allenfalls, dass die Gebühren für die Zulassungsverfahren steigen werden. Das Gesetzespaket, zu dem auch eine umfangreiche europäische Richtlinie gehört, muss jetzt in der Praxis beweisen, ob es sein gesetztes Ziel – ein höheres Schutzniveau für Mensch und Umwelt – wirklich erreichen kann“, sagt Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des IVA.

Hoffnungen knüpft der IVA an die erklärten Ziele der EU-Verordnung, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa zu harmonisieren und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern. So begrüßt die Pflanzenschutz-Industrie die Einführung der sogenannten „zonalen Zulassung“. In Europa werden drei Zonen gebildet, innerhalb derer die nationalen Behörden arbeitsteilig kooperieren. In der Praxis soll dann ein Mitgliedsstaat federführend entscheiden, ob ein neues Pflanzenschutzmittel zugelassen werden kann. Im Idealfall erkennen die anderen Mitglieder derselben Zone die Zulassung in einem vereinfachten Verfahren an und lassen das Pflanzenschutzmittel in ihrem Land ebenfalls zu.

„Die zonale Zulassung ist ein wichtiger Harmonisierungsschritt. Wir haben jetzt die einmalige Chance, Bürokratie abzubauen und die kostenintensiven Zulassungsverfahren schneller und effizienter zu gestalten. So wäre den Landwirten und in letzter Konsequenz den Verbrauchern in Europa gedient“, so Koch-Achelpöhler. 

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