Urteil: Chemiefirma muss verseuchtes Löschwasser entsorgen
(dpa) Wenn es in einer Chemiefirma brennt, muss das Unternehmen verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 20 A 1181/10). Im konkreten Fall ging es um einen Betrieb aus Iserlohn.
Bei einem großen Feuer hatte sich dort 2009 das Löschwasser mit der krebsfördernden Chemikalie PFT (perfluorierte Tenside) und Nickel vermischt, wurde aber aufgefangen. Die Entsorgung kostete 500.000 Euro. Auf dieser Summe bleibe die Firma sitzen, urteilte das Gericht. Nach Abfallrecht habe der Betrieb die Stoffe selbst produziert. Zudem habe ein Defekt einer ihrer Maschinen Explosion und Feuer ausgelöst.
Das Feuer hatte im Juli 2009 mehrere Tage in dem Recycling-Unternehmen gewütet. In dem Inferno war ein 46 Jahre alter Arbeiter ums Leben gekommen. Der Sachschaden summiert sich nach Auskunft der Lüdenscheider Kreisverwaltung auf knapp 100 Millionen Euro.
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