Sozioökonomische Analyse unter REACH
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) lädt am 5. November zur Diskussion und zum Informationsaustausch rund um das Thema sozioökonomische Analyse (SEA) ein. Dabei stehen "Methoden der sozioökonomischen Analyse und deren praktische Umsetzung unter REACH" im Mittelpunkt der Veranstaltung in Dortmund. Besonders werden die Aspekte von Nutzen und Risiken bei der spezifischen Verwendung eines Stoffes betrachtet.
In Kürze dürfen die ersten Stoffe mit besonders gefährlichen Eigenschaften (SVHC) nicht mehr verwendet werden, wenn sie keine formale Zulassung erhalten haben. Soll der chemische Stoff weiter eingesetzt werden, muss er das Zulassungsverfahren unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH durchlaufen. Dabei hat der Antragsteller eine sozioökonomische Analyse (SEA) durchzuführen, um Nutzen und Risiken der weiteren Verwendung abzuwägen. Die Veranstaltung gibt eine Einführung in die Methoden der SEA. Zudem erhalten die Teilnehmer Hinweise für die Anwendung dieses Wissens auf konkrete Chemikalien, um eine eigene SEA zu erstellen.
Angesprochen sind Unternehmen, die Zulassungsanträge einreichen wollen, sowie Behördenvertreter, Verbände und Beratungsunternehmen, die Unternehmen im Zulassungs- und Beschränkungsverfahren bei der Erstellung einer SEA beraten und unterstützen.
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