Weiter Streit in der EU über Umwelthaftung
Luxemburg (dpa) - In der Europäischen Union bleibt eine Haftungsregelung für von der Industrie verursachte Schäden an der biologischen Artenvielfalt umstritten. Bei Beratungen der EU- Umweltminister am Freitag in Luxemburg zeigte sich, dass die Delegationen bei zentralen Punkten der Richtlinie noch sehr unterschiedlicher Auffassung waren. Bundesumweltminister Jürgen Trittin äußerte sich skeptisch, dass bei dem Treffen ein Kompromiss zu erreichen sei.
Es geht darum, Unternehmen haftbar zu machen, die durch Umweltverschmutzung seltene Tierarten in ihrem Bestand gefährdeten oder Naturgebiete, die durch EU-Recht besonders geschützte sind, schädigten. Erfasst werden Industriezweige, die mit Schwermetallen, giftigen Chemikalien und Abfall umgehen. Umstritten ist, ob Schäden durch die Atom- und Ölindustrie dazu gehören sollen.
Die meisten EU-Staaten kennen nur eine zivilrechtliche Haftung, die Unternehmen für Schäden an der Gesundheit und am Eigentum in die Pflicht nimmt. So können Fischer zwar nach dem Untergang eines Öltankers ihren Verdienstausfall einklagen. Sollte durch eine Ölkatastrophe aber eine seltene Fischart in ihrem Bestand gefährdet sein, gibt es dafür kein Haftungsregelung.
Trittin machte klar, dass das Verursacherprinzip eindeutig festgeschrieben werden muss. «Diese Richtlinie darf nicht dazu führen, dass im Zweifel der Staat in die Ersatzhaftung geht», sagte der Minister. Das öffentliche und zivile Recht schreibe in Deutschland vor, dass «der Verursacher für den Schaden aufzukommen hat».
Unternehmen müssten die Chance haben, durch Versicherungen Vorsorge zu treffen. «Das geht wiederum nur, wenn der Schaden, wenn er versichert worden ist, einigermaßen eindeutig definiert und kalkulierbar ist», sagte Trittin. «Das ist der Kern des Konfliktes.»
Großbritannien, Frankreich und Italien haben Bedenken gegen eine Zwangsversicherung für die Unternehmen. «Selbst wenn es solche Versicherungen gäbe, wären sie äußerst kostspielig», sagte die britische Umweltministerin Margaret Beckett. «Sie stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Richtlinie.» Sie schätzt, dass dies für die Unternehmen zusätzliche Kosten in Höhe von zwei bis drei Milliarden Euro bedeuten würde.
Die Bundesregierung akzeptiere zudem nicht, dass Unternehmen nicht oder weniger Schadensersatz leisten müssten, wenn deren Produktionsanlagen einmal dem letzten Stand der Technik entsprochen hätten oder diese Technik staatlich genehmigt worden sei, sagte Trittin.
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