DIMDI gibt ATC-Klassifikation für Deutschland heraus

14.01.2004

Das DIMDI gibt seit Januar 2004 die deutsche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC-) Klassifikation mit definierten Tagesdosen (DDD) heraus. Diese neue gesetzliche Aufgabe wurde dem DIMDI im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) erteilt.

In der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation werden Wirkstoffe in Arzneimitteln entsprechend dem Organ oder Organsystem, auf das sie einwirken, und nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen eingeteilt. Wirkstoffen wird eine definierte Tagesdosis (DDD) zugeordnet. Die DDD ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffs bei Erwachsenen.

Die Klassifikationen sowie Richtlinien für die Festlegung der Daten stehen unter www.dimdi.de - Arzneimittel - ATC-Klassifikation und unter www.dimdi.de - Klassifikationen - Download kostenfrei zur Verfügung.

Die ATC-Klassifikation wurde erstmals 1976 durch den Nordic Council on Medicines für Studien über den Arzneiverbrauch in Skandinavien eingesetzt und unter breiter Beteiligung wissenschaftlicher Fachkreise weiterentwickelt. Seit 1981 empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Anwendung des ATC-Systems in internationalen Untersuchungen zum Arzneimittelverbrauch. Mit dem WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology (WHO-Zentrum für die Erarbeitung der Methodik der Arzneimittelstatistik) in Oslo wurde 1982 eine zentrale Koordinationsstelle geschaffen, deren Hauptaufgabe die Weiterentwicklung, Überarbeitung und Pflege des internationalen ATC-Systems ist.

Die Verwendung der ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen dient der Erleichterung beim Vergleich von Arzneimitteln und gewährleistet für die Hersteller und Präparate einen einheitlichen Bezug für die Angabe von Tagestherapiekosten. Es ist vorgesehen, die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland anzupassen. Diese Anpassung soll auf der Grundlage eines sachgerechten, transparenten, regelgebundenen Verfahrens zur Einstufung von Wirkstoffen erfolgen, das angemessen und im Hinblick auf den Anwendungszweck der Klassifikation mit einem vertretbaren Aufwand umsetzbar ist. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Klassifikation sind zu richten an das DIMDI.

Zur Beratung bei der Weiterentwicklung des Klassifikationssystems mit definierten Tagesdosen wird das DIMDI im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) eine Arbeitsgruppe beim Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen einsetzen, in der die maßgeblichen Fachkreise vertreten sein werden.

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