EU erteilt Ausnahmegenehmigung für Blei und Cadmium im Glas

Optikbranche kann aufatmen

06.01.2005

Auf Initiative von SPECTARIS dürfen Blei und Cadmium weiterhin in optischen Gläsern und Filtern eingesetzt werden. Wäre es nach den Plänen der EU gegangen, könnten beide Stoffe nach in Kraft treten der EU-Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ab Juli 2006 nicht mehr in optischen Gläsern eingesetzt werden.

Die SPECTARIS-Aktivitäten gegen die Umsetzung der EU-Direktive "Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronical Equipment - RoHS" waren erfolgreich. Damit hat SPECTARIS einen sinnvollen Beitrag zur Sicherung der weiteren Entwicklung der gesamten Branche der europäischen optischen Industrie geleistet. Wäre die RoHS-Verordnung zum Tragen gekommen, hätte dies nach Auffassung aller Branchenexperten katastrophale Folgen bedeutet. Blei ist z.B. in Beamern eine unersetzliche Substanz und sorgt dafür, dass Linsen thermisch hoch belastbar sind. Die Umwelt ist nicht gefährdet, weil Blei in Glas chemisch fest gebunden ist.

Andere Branchen sind von Stoffverboten hart betroffen. So hat z. B. das Verbot von Blei in Elektronikloten weitreichende Konsequenzen technologischer und wirtschaftlicher Art für die gesamte Elektronikbranche. Dieses bleibt im Gegensatz zu dem Verbot von Blei und Cadmium im Glas weiterhin bestehen.

SPECTARIS ist seit Bekanntwerden der RoHS-Entwürfe im Sommer 2003 in Kooperation mit dem Photoindustrie-Verband und dem Schott-Büro Brüssel mehrmals bei der EU-Kommission vorstellig geworden. Als Reaktion auf das Engagement von SPECTARIS wurde von Seiten der EU eine Expertenbefragung durchgeführt und eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des Stoffverbots für die optische Industrie untersuchen sollte. Die Argumente des Verbandes überzeugten nicht nur die Autoren der Studie, sondern auch das Technical Advisory Committee (TAC) der EU, das am 10. Dezember 2004 in vollem Umfang dem Vorschlag zu einer Ausnahmegenehmigung gefolgt ist. Das TAC wird die verabschiedeten Änderungen zu RoHS nun der Kommission zuleiten, die die Veröffentlichung veranlasst. So kann eine ganze Branche aufatmen, weil sich die Kommission überzeugenden Argumenten geöffnet hat.

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