Mittelstand enttäuscht über EU-Ministerratsbeschlüsse zu REACH

Parlamentskompromiss zur Registrierung vom Ministerrat infrage gestellt

16.12.2005

Durch sein Votum für zu umfangreiche Testanforderungen im Bereich von zehn bis hundert Tonnen hat der EU-Ministerrat aus Sicht des Aktionsbündnisses Einspruch ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einer mittelstandsgemäßen EU-Chemikalienverordnung aufgepflanzt, das weder zum konstruktiven Kompromisspaket des EUParlaments noch zu den weiteren Beschlüssen des Ministerrats passt, die dem Mittelstand durchaus helfen.

Nach der vorläufigen politischen Einigung des Ministerrats soll die Registrierung von Chemikalien zwischen zehn und hundert Tonnen nun doch nicht in einem Maße erleichtert werden, wie es vom EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Diese Erleichterung war und ist eine Kernforderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Sie sehen sich durch eine unnötig überregulierte Registrierung hoffnungslos überfordert, teilweise sogar existenziell bedroht.

In einigen weiteren FragenIn ist der Ministerrat durchaus auf eine realistischere, undogmatischere Linie eingeschwenkt ist. So soll es in der Frage der Zulassung von chemischen Stoffen keine Befristung geben. Die Entscheidung über die Zulassung soll vielmehr auf Basis einer Risikobewertung im Einzelfall erfolgen. Dies sei tatsächlich ein Fortschritt, urteilt Erhardt Fiebiger, Sprecher des Aktionsbündnisses. Auch für die KMU werde auf diese Weise eine sinnvollere Planung auf Basis gesicherten Rechts möglich.

Positiv vermerkt der Mittelstand auch weitere Details der Einigung. So sollen vertrauliche Unternehmensdaten nicht mehr zwangsweise offengelegt werden müssen. Damit können die oft hoch innovativen Mittelständler ihren Wettbewerbsvorsprung besser schützen.

Das Aktionsbündnis setzt jetzt seine Hoffnung darauf, dass die Gesetzgebung wieder korrigiert wird. Die Mobilisierung des europäischen Mittelstands gegen ein mittelstandsfeindliches REACH in der E!NSPRUCH/OBJECT!ON-Kampagne soll verstärkt fortgesetzt werden.

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