Gesetz soll Perspektiven junger Forscher verbessern
12-Jahres-Regelung soll gelockert werden
Die "12-Jahres-Regelung" wurde 2002 von Schavans Vorgängerin Edelgard Bulmahn erlassen und sorgt seit Jahren für Zukunftsängste unter deutschen Nachwuchswissenschaftlern. Sie besagt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter in ihrer Qualifikationsphase nur zweimal sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen, jeweils vor und nach ihrer Promotion. Danach sollten sie eine feste Stelle, sprich Professur gefunden haben - oder sich außerhalb der Wissenschaft einen Job suchen.
Schavans Gesetzesentwurf, der der ZEIT vorliegt, sieht nun vor, dass befristete Verträge auch nach den 12 Jahren abgeschlossen werden dürfen, wenn sie durch sogenannte Drittmittel finanziert werden. Ein Großteil der Wissenschaftler arbeiten bereits in solchen Drittmittelprojekten. In Zukunft sollen sie dies auch dann tun dürfen, wenn die 12-Jahresfrist verstrichen ist.
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