Honeywell erlangt Gerichtsentscheid gegen chinesischen Kältemittelhersteller wegen Patentverletzung

Zhejiang Fluorescence könnte bei Missachtung einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Gefängnisstrafe entgegensehen

01.02.2007

Honeywell hat mitgeteilt, dass ein Gericht in Düsseldorf/Deutschland das Unternehmen Zheijang Fluorescence Chemical Co., Ltd. dazu verurteilt hat, das Anbieten, den Verkauf, den Besitz und den Import des Kältemittels R-410A, das in Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet wird, zu unterlassen.

Honeywell hatte sich an das Gericht gewandt, um derartige Aktivitäten im Rahmen einer erweiterten und fortlaufenden Kampagne zum Schutz seines geistigen Eigentums weltweit zu stoppen. Dieses Versäumnisurteil wurde anlässlich der 2007 AHR Expo bekannt gegeben, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Honeywell hatte bereits im Oktober vor dem Gericht in Düsseldorf einstweilige Verfügungen erwirkt, mit dem Ziel, Unternehmen davon abzuhalten, das patentverletzende R-410A auf der IKK 2006, einer Messe für die Kälte- und Klimabranche, die in Nürnberg/Deutschland stattfand zum Kauf anzubieten. Zhejiang Fluorescence wurde dabei als eines der patentverletzenden Unternehmen festgestellt. Als Teil des jetzigen Urteils ist die Beklagte im Falle einer erneuten Zuwiderhandlung einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro ausgesetzt. Die Beklagte wurde ferner verurteilt, Auskunft über ihre bisherigen Verstöße seit dem 18. August 2002 zu erteilen, und muss Honeywell für vergangene und zukünftige Schäden sowie für die Gerichts- und Anwaltkosten Ausgleich leisten.

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