Wie
DuPont bekannt gab, beschlagnahmten die spanischen Zollbehörden einen Container mit
Klimaanlagen eines chinesischen Herstellers, die nach Europa importiert werden sollten. Die Geräte enthielten ein Plagiat des ozonunschädlichen
Kältemittels R-407C. R-407C kommt in vielen
Klimaanlagen für Geschäfts- und Wohngebäude zum Einsatz.
Die Beschlagnahme ist Teil eines weltweiten Programms von
DuPont zum Schutz seiner Patentrechte bei Kältemitteln. Sie bildete den bisherigen Höhepunkt einer umfassenden Beweisaufnahme, die belegen soll, dass Klimaanlagen aus chinesischer
Produktion mit von DuPont patentrechtlich geschütztem R-407C in EU-Länder importiert werden, ohne dass die dafür nötigen
Lizenzen von DuPont vorliegen. DuPont hält in zahlreichen Ländern das Patent auf R-407C.
Als Teil eines weltweiten Programms zur Durchsetzung seiner Patentrechte unternimmt DuPont auch in anderen Ländern rechtliche Schritte. So hat das Unternehmen bei chinesischen Gerichten eine Klage wegen Patentrechtsverletzung bei R-410A gegen zwei chinesische Produzenten von
Fluorchemikalien eingereicht. Darüber hinaus erwirkte DuPont eine einstweilige Verfügung gegen zwei Kältemittelhändler in
Malaysia, wo DuPont ein Patent für R-407C hält. Auf Grund dieser vom obersten Gerichtshof in Kuala Lumpur erlassenen einstweiligen Verfügung dürfen sie keine R-407C-
Kältemittel nach Malaysia importieren und dort verkaufen. Auch in
Indien hat DuPont gegen einen Händler beim Strafgerichtshof in Neu Delhi Klage wegen Patentrechtsverletzungen bei R-407C und R-410A Kältemitteln eingereicht.