Wasch- und Reinigungsmittelrezepturen müssen an das Bundesinstitut für Risikobewertung gemeldet werden
Zur erleichterten Bearbeitung stehen elektronische Meldehilfen zur Verfügung
Mit der Novellierung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes werden Verbraucher besser vor gesundheitlichen Risiken durch Wasch- und Reinigungsmittel geschützt. Behandelnde Ärzte haben bei Vergiftungsfällen und allergischen Reaktionen jetzt schneller Produktinformationen zu Wasch- und Reinigungsmitteln zur Hand. Wenn jemand beispielsweise versehentlich Haushaltsreiniger getrunken hat, müssen behandelnde Ärzte wissen, welche gesundheitsrelevanten Chemikalien in diesem Haushaltsreiniger enthalten sind. Im Notfall können sie sich an die deutschen Giftinformationszentren wenden. Diese wiederum können auf die Giftinformationsdatenbank des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zurückgreifen, um die Ärzte bei der Behandlung zu beraten. Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln müssen dem BfR aus diesem Grunde ihre Rezepturen vor Markteinführung elektronisch melden. Entsprechende Programmhilfen mit ausführlicher Information hat das BfR jetzt auf seiner Internetseite bereitgestellt. Das Meldesystem ist nicht neu: Bereits seit Jahrzehnten werden dem BfR die Rezepturen anderer Produktgruppen gemeldet und in die Giftinformationsdatenbank aufgenommen.
"Wir haben unser bewährtes Melde- und Bewertungsverfahren weiter ausgebaut und können ab sofort die elektronischen Meldungen der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bearbeiten", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Bisher hat das BfR jährlich etwa 20.0000 Produktmeldungen in der Giftinformationsdatenbank bearbeitet. Mit den Wasch- und Reinigungsmitteln kommen nun 5.000 bis 6.000 Meldungen pro Jahr hinzu.
Am 5. Mai 2007 ist das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Damit werden die Vorgaben der EU-Detergentienverordnung umgesetzt. Das neue Gesetz soll sowohl die Gesundheit von Verbrauchern beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln als auch die Umwelt schützen.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, dem BfR bestimmte Daten mit Angaben über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu übermitteln. Die Daten werden im BfR für die Giftinformationsdatenbank aufbereitet und den neun Giftinformationszentren der Länder regelmäßig zur Verfügung gestellt. Damit können die Zentren behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, lebensrettende Hilfestellung leisten.
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