REACH-Info 2 klärt über Besonderheiten im neuen Chemikalienrecht auf

29.10.2007

Seit etwa einem Jahr arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht. Dabei unterstützt sie die Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Wie jede Gesetzesänderung wirft auch die neue Verordnung viele Fragen bei den Betroffenen auf. Antworten geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA "REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" veröffentlicht.

Die Broschüre befasst sich mit den besonderen Regelungen, die unter REACH für Zwischenprodukte und für Stoffe in Forschung und Entwicklung gelten. So ermöglicht REACH für isolierte Zwischenprodukte eine weitgehende Ausnahme von den Prüfpflichten. Diese Ausnahme ist jedoch vom streng kontrollierten, strikten Einschluss des Stoffes abhängig. Auch für Chemikalien in der Forschung und Entwicklung sieht REACH weitgehende Ausnahmen vor, die jedoch zeitlich beschränkt sind. Damit soll die Entwicklung neuer Stoffe und Produkte nicht durch Prüfkosten belastet werden, solange das Herstellungsverfahren oder seine Anwendung noch erforscht und entwickelt wird.

REACH-Info 2 unterstützt Unternehmen, sicher zu entscheiden, ob sie die Ausnahmeregelungen auf ihre Stoffe anwenden können. Dabei helfen Flussdiagramme und übersichtliche Tabellen, die Stoffe richtig einzuordnen. Im Anhang befinden sich Beispiele und weiterführende Internetadressen.

Die kostenlose Broschüre "REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" kann als Download im PDF-Format (197 KB) bezogen werden.

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