Neue Grenzwerte: Europa harmonisiert Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelzenschutzmittel
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Am 1. September treten in Europa für viele Lebensmittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Kraft. "Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) begrüßt die Harmonisierung", erklärt dazu Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. "Sie erleichtert den Handel innerhalb der EU. Für den Verbraucher schafft sie mehr Transparenz und in allen Mitgliedstaaten ein gleichermaßen hohes Sicherheitsniveau."
Bislang waren die meisten Rückstandshöchstgehalte von den EU-Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgesetzt worden. Die unterschiedlichen Werte führten immer wieder dazu, dass Ware zwar im Erzeugerland den Vorschriften entsprach, in Nachbarländern aber die dort erlaubten Höchstgehalte überschreiten konnte.
Die neuen Werte können niedriger sein als die bisherigen nationalen Höchstgehalte. Sie können aber auch darüber liegen, meist dann, wenn zuvor keine nationale Höchstmenge bestanden hatte.
Die Wissenschaftler haben bei der Festlegung der neuen Rückstandshöchstgehalte die sehr unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten in den EU Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Und die besonderen Bedürfnisse von Kindern und anderen sensiblen Bevölkerungsgruppen spielten eine wichtige Rolle. Das strenge deutsche Bewertungsverfahren ist Bestandteil der Europäischen Höchstmengen-Festsetzung. Damit bleibt das hohe Schutzniveau für den deutschen Verbraucher erhalten. Die neuen Höchstgehalte ändern auch nichts an den bestehenden Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel.
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