100ste Industrieinspektion bei der deutschen Chemieindustrie erneut ohne Beanstandung
VCI zur Überprüfung nach dem Chemiewaffenübereinkommen
Hintergrund dieser, wie der vorhergehenden routinemäßigen Inspektionen in deutschen Chemieunternehmen, ist das 1997 in Kraft getretene Chemiewaffenübereinkommen. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag. Mit seiner Ratifizierung unterwerfen sich seine 188 Vertragsstaaten, unter ihnen die Bundesrepublik Deutschland, dem generellen Verbot chemischer Waffen und den Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen missbraucht werden könnten. „Der VCI hat den Abschluss des Chemiewaffenübereinkommens als Meilenstein der Sicherheitspolitik ausdrücklich unterstützt“, betonte Geist. Das Chemiewaffenübereinkommen richtet sich mit einem umfangreichen Melde- und Inspektionssystem für Produktion, Verarbeitung, Verbrauch von und Handel mit bestimmten Stoffen unter anderem auch an Unternehmen. Die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen in Den Haag überprüft die Beachtung der Ge- und Verbote des Chemiewaffenübereinkommens. Hierzu führt die OVCW Industrieinspektionen durch, die jeder Zeit und in allen inspektionspflichtigen Chemieunternehmen stattfinden können.
Für den VCI wies Geist darauf hin, dass die deutsche Chemie dem Chemiewaffenübereinkommen insgesamt und besonders den Industrieinspektionen aufgeschlossen gegenüber stehe. Dies schließe auch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein.
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