Förderung hydrothermaler Verfahren

16.06.2011 - Deutschland

Der Projektträger Innovationsförderung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ der Bundesregierung. Konkret geht es um Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die das Ziel verfolgen, Innovationen zur klimarelevanten landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Verwertung von biologischen Rest- und Abfallstoffen mittels hydrothermaler Verfahren zu erreichen.

Zur Begrenzung der Erderwärmung ist es erforderlich, die Menge der Treibhausgase in der Atmosphäre zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei der Gehalt an atmosphärischem Kohlenstoffdioxid (CO2). Aktuelle Lösungsansätze verfolgen das Ziel, den Ausstoß von CO2 zu verringern oder zu neutralisieren. So zum Beispiel durch die Erschließung und vermehrte Nutzung regenerativer Energien, die Förderung des sparsamen Umgangs mit Energie oder die Sequestrierung von freigesetztem CO2.

Diese Ansätze könnten durch eine Strategie ergänzt werden, mit der die Freisetzung von biologisch gebundenem Kohlenstoff durch dessen Fixierung minimiert wird. Mit den hierbei im Vordergrund stehenden hydrothermalen Verfahren wird die natürlich ablaufende CO2-Freisetzung aus Biomasse durch die Carbonisierung der Substrate reduziert. Biomasse kann mit einer sehr hohen Kohlenstoff-Effizienz zum Beispiel zu wertvollen Bodenhilfsstoffen oder Bestandteilen von Kultursubstraten umgewandelt werden. Diese Verfahren könnten somit nicht nur einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten, sondern würden zudem neue Möglichkeiten für die Verwertung überschüssiger Biomassen eröffnen, wobei angesichts der Marktsituation biologische Abfall- und Reststoffe für die Carbonisierung im Vordergrund stehen.

Mit dem Programm zur Innovationsförderung des BMELV sollen Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützt werden. Es beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich des Wissenstransfers. Jährlich stehen hierfür mehr als 25 Millionen Euro zur Verfügung.

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